TÜV Dokumente für 5,5" Umbau

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 16.08. LÜNEN

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich möchte meine 11 er Bj 97 auf 5,5 "Felge von ner 12 er umbauen. Felge hab ich schon 😜.

    Wer hat den Umbau schon gemacht?

    Was für Dokumente habt ihr denn für den TÜV gebraucht?

    Habe heute mal nachgefragt: TÜV will ne Traglastbescheinigung, ne Reifen Freigabe und ne Felgen Freigabe vom Herstellers.

    Bei meiner Nachfrage beim Kawasaki Händler hat dieser nur den Kopf geschüttelt. Es gäbe keine Freigabe von Kawasaki für ne 12 er Felge bei der 1100 er.

    LG Simon

  • hallo Simon,

    ich denke, das verhält sich ähnlich wie mit den ZRX-Stoßdämpfern, die sich viele 11er Zephyrtreiber einbauen.

    Die 12er Felge ist ein orig. Kawasaki-Bauteil und demnach ist es auch nur als Gesamtpaket der ZRX in die Zulassung eingeflossen. Einzelne Gutachten für die Felge gibt es nicht. Hier benötigst Du eine Einzelabnahme, am besten bei jemandem, der sich damit auskennt.
    Ich hatte für die Abnahme der ZRX-Dämpfer in der Zephyr einen Kawa-Spezi. Der kannte die Dämpfer.

    Bei den Reifenfreigaben musst Du womöglich nach neuem Recht seit 1.1.25 auch ´ne Einzelabnahme vornehmen lassen und das bei jedem Reifenwechsel, bei dem Du Hersteller/Modell wechselst, da Du auf der 12er Felge keine original Bereifung der 11er fahren kannst.
    Auch, wenn Du die Reifenbindung austrägst! (das gilt nur für die Originalen in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Reifenhersteller/-modelle).

  • Hallo Simon,

    wenn Du willst kann ich Dir eine Telefonnummer von einem TÜV Mann geben der kennt sich mega aus was Motorrad angeht und wenn Du mit Ihn redest kann er Dir erklären was geht was Du brauchst und wie Du es am besten eingetragen bekommst!!

    Mir hat dieser Mann so einiges an meiner Yamaha FJ 1200 3CW eingetragen!!

    Gruß MTB

    Macht was daraus, was ist Eure Sache :S:S

  • hallo Simon,

    ich denke, das verhält sich ähnlich wie mit den ZRX-Stoßdämpfern, die sich viele 11er Zephyrtreiber einbauen.

    Die 12er Felge ist ein orig. Kawasaki-Bauteil und demnach ist es auch nur als Gesamtpaket der ZRX in die Zulassung eingeflossen. Einzelne Gutachten für die Felge gibt es nicht. Hier benötigst Du eine Einzelabnahme, am besten bei jemandem, der sich damit auskennt.
    Ich hatte für die Abnahme der ZRX-Dämpfer in der Zephyr einen Kawa-Spezi. Der kannte die Dämpfer.

    Bei den Reifenfreigaben musst Du womöglich nach neuem Recht seit 1.1.25 auch ´ne Einzelabnahme vornehmen lassen und das bei jedem Reifenwechsel, bei dem Du Hersteller/Modell wechselst, da Du auf der 12er Felge keine original Bereifung der 11er fahren kannst.
    Auch, wenn Du die Reifenbindung austrägst! (das gilt nur für die Originalen in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Reifenhersteller/-modelle).

    Hallo Mac,

    Danke erstmal für die Info. Muss jetzt mal schauen, wie ich das am besten mache.

    LG Simon

  • Hallo Simon,

    wenn Du willst kann ich Dir eine Telefonnummer von einem TÜV Mann geben der kennt sich mega aus was Motorrad angeht und wenn Du mit Ihn redest kann er Dir erklären was geht was Du brauchst und wie Du es am besten eingetragen bekommst!!

    Mir hat dieser Mann so einiges an meiner Yamaha FJ 1200 3CW eingetragen!!

    Hallo Michael,

    Ja gerne, kann da gerade je Hilfe gebrauchen. Man kann schließlich nie genug wissen.

    LG Simon

  • Ich habe mich bei verschiedenen TÜV und Dekra Stellen durch gefragt!

    Der Eine braucht gar nichts, nur Abrollumfang ist wichtig! Die Freigängigkeit sollte 23 mm betragen!

    Der Andere braucht eine Traglast Bescheinigung, Freigängigkeit 6 mm!

    Der Dritte braucht Felgen Gutachten, Reifenfreigabe und hat ne Freigängigkeit von 10 mm!

    Alles in allem ist das mehr eine reine Willkür....

    Eine klare und eindeutige Aussage gibt es nicht, und das in einem Land, das eigentlich nichts dem Zufall überlässt!

    .... nicht aufregen, nur wundern....

    😎😜😲😲

  • Die Bürokratie ist so beschrieben, dass jeder sein eigenes Rezept fürs Süppchen schreibt. Das ist wahrlich nicht lustig. :patsch:

    Dabei gibt es eine Richtlinie, Regelungen, Gesetze, etc. :pflaster_1:

  • So ähnlich ging es mir, als ich meine Akrapovic eintragen wollte. Der eine wollte eine Hochgeschwindigkeit Messung, der andere TÜV ca. 1000€ weil dann ja 3 Prüfer bei der Messung mit Fahrt sein müssen. Schlussendlich habe ich 160€ mit allem beim anderen TÜV bezahlt 😂

    Gruß Gerd
    ---------------------------------------------
    ZRX 1200 R + Versys 650
    Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
    du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.

  • Bissel verrückt ist das schon. :/

    Vielleicht sollte man den verkehrsminister mal anschreiben, dass er vorgibt was gemacht werden soll. :/

    Woanders gibts auch feste Sätze (Physio, Ärzte, Juristen, etc.) :|

  • Bissel verrückt ist das schon. :/

    Vielleicht sollte man den verkehrsminister mal anschreiben, dass er vorgibt was gemacht werden soll. :/

    Woanders gibts auch feste Sätze (Physio, Ärzte, Juristen, etc.) :|

    Das gibt es ja bei den alten Mopeds mit der Reifenfreigabe ja auch nicht ;)

    Gruß Gerd
    ---------------------------------------------
    ZRX 1200 R + Versys 650
    Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
    du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.

  • Hier in Deutschland gibt es viele Bestimmungen die vieles regeln, aber da ist immer noch etwas Platz um davon abzuweichen

    UND DASS IST DEUTSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Erinnern wir uns an das Witerreifengesetz d.h. der Witterung angepaßte Bereifung an Stelle von 01.10-01.04 Witerreifenplicht!!

    Gruß MTB

    Macht was daraus, was ist Eure Sache :S:S

  • Das gibt es ja bei den alten Mopeds mit der Reifenfreigabe ja auch nicht

    Wenn ich etwas erlasse, 5 Jahre Übergangsfrist habe, wird man ja wohl in der Lage sein, vom Ministerium einen Text zu kreieren, dass bei Nutzung der original eingetragenen Reifengröße ein alter Passus in den Papieren per Dekret obsolent ist. Bei Neuausstellung der Papiere kann das IT-System des StVA einen Hinweis geben, den Satz zu streichen, ohne das dafür vorab vom TüV eine Besichtigung/Gutachten gemacht und umgehend beim StVA eingetragen werden muss.
    Im Prinzip müsste man weiterhin nach Reifenmodellwechsel beim TüV vorfahren, weil der Reifen auf Freigängigkeit geprüft werden muss. Denn das ist das, was bei Austragung aus den Papieren gemacht wird und zwar mit dem verbauten Reifen zum Zeitpunkt X :/  
    Und die Reifen selbst sind auch innerhalb enger Grenzen genormt. Da erstellt keiner einen 180er mit 200er Breite *hoffe ich* :pardon:


    das Witerreifengesetz

    Genau, und dann mussten die Gummis letztes Jahr im September runter, wenn sie kein Flockensymbol hatten.
    Aber das waren Reifen aus 2017, danach sind die mit Flockensymbol gekennzeichnet worden. ;)

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