Unterlagen BSM Auspuffanlage für VN1500

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Hallo in die Runde vom neuen Mitglied

    Ich habe mir letztens Jahr mein erstes Bike gekauft. Ein VN1500 mit einigen umbauten. Dazu zählt auch eine Auspuffanlage von BSM, die V-Line. Beim Kauf sagte man mir "der hat eine e Nummer, der braucht weder Eintragung noch ABE. Alles schön und gut, aber man kennt die Herren in Blau. Die sehen zwar das da eine "e4 BSM 1005" steht, aber ob diese Nummer auch für dieses Modell/Hersteller gilt, steht nirgends. Ich habe auch gelesen das die Firma BSM insolvent sein soll, da ich per Mail keine Antwort bekomme. Auch die Firma Sound-Control-System, die die Anlagen vertreibt, hat nichts. Deshalb versuche ich es auf diesem Weg einmal. Wer also vielleicht etwas schriftliches hat für die Auspuffanlage von BSM V-Line für die VN1500, wäre ich sehr dankbar. Und nicht meckern wenn das Thema schon mehrfach angesprochen wurde. Bin halt neu.

    Auf diesem Wege, allzeit gute Fahrt

    Grüße Kai

  • Servus,Kai!

    Erstmal ein herzliches Willkommen hier!!:MG_124:

    Laß´die Anlage beim TÜV eintragen,falls es keine Papiere mehr dazu gibt.Dann hast Du Ruhe.

    LG Wolle.

  • Die stellen Dir was Schriftliches aus,oder es wird in den FZ-Schein eingetragen!Wird halt wie immer ne "Kleinigkeit" kosten:-(

    LG Wolle.

  • Moin Kai, der Typ dem du die VN vorgeführt hat hat keine Ahnung. Solltest du eine HU brauchen wechsel die Prüfstelle. Ansonsten fahr einfach. Die Prüfer nervt das sie nicht einfach so prüfen können ob die montierte Anlage zum Krad gehört. Papiere verlangen dürfen sie nicht. Siehe Fotos.

    Gruss Ralf

  • @ Ralf, Das wollen die Blauen aber nicht immer so hinnehmen. Besser ist auf jeden Fall eine Eintragung in die Papiere ;)

    Gruß Gerd
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     ZRX 1200 R + Versys 650
    Du hörst nicht auf zu fahren wenn du alt wirst,
    du wirst alt, wenn du aufhörst zu fahren.

  • Ich habe jetzt auch mal einen Bekannten gefragt der Polizist ist ob er das schon mal hatte bzw. wie vielleicht die Rechtslage ist. Kann ja nicht sein, das die ausstellende Behörde für Typgenehmigungen in Deutschland "das KBA" etwas vorschreibt, und die Polizei, die diese Vorgaben ja "nur" um/durchsetzt, etwas anderes haben will. Sich also über die Behörde stellt. Am Ende des Tages, wenn du in einer Kontrolle bist, und der Polizist sagt "hier ist für dich Feierabend" nutzt dir alles nichts.

    Na mal sehen was der Bekannte sagt.

  • Da ein Hersteller für Auspuffanlagen für seine verkauften Auspuffanlagen mit E-Nummer oft keine ABE`s liefert kann sie von zuständigen Personen auch nicht verlangt werden. Das ist Fakt! Die E Nummer sagt aus das die Anlage zugelassen ist, nur für welchen Typ von Krad ist nicht eben so ersichtlich. Man kann die Anlage eigentlich auch nur in die Papiere eintragen wenn man Unterlagen zum Auspuff hat, die ja oft nicht mitgeliefert werden.

    Hatte die Diskussion hundertfach mit Besitzer von Auspuffanlagen mit E Nummern. Habe zig Schreiben an Kunden weitergegeben ( kann man mitführen ).

    Sollten die ´Blauen` das nicht akzeptieren gibts auch noch die `Grünen` oder `Roten` ;).

    Das eine Auspuffanlage mit E Nummer nicht an euer Krad gehört muß derjenige der das bemängelt erstmal beweisen. Bei Prüfungen durch die Polizei unterwegs fallen die Auspuffanlagen mit E-Nummer eher auf weil sie fast alle ( mit DB Killer ) zu laut sind.

    Bei der Polizei kennen sich die Kradpolizisten mit solchen Dingen am besten aus.

  • Da ein Hersteller für Auspuffanlagen für seine verkauften Auspuffanlagen mit E-Nummer oft keine ABE`s liefert kann sie von zuständigen Personen auch nicht verlangt werden. Das ist Fakt!

    Servus Ralf, diese Deine Aussage ist schlichtweg falsch! Ein Kraftfahrzeug, egal ob PKW oder Krad, wird vom Kraftfahrtbundesamt mit seinen technischen Daten zugelassen und eine Betriebserlaubnis erteilt.

    Soweit Teile verändert werden, bedürfen diese eine ABE vom Teile-Hersteller bzw. eine technische Abnahme durch einen Sachverständigen (TÜV).

    Die Anlage vom Kai scheint mir eine 2in2 verstellbare Klappenauspuffanlage mit Choppersound zu sein. Am Auspuffende kann diese Zubehörauspuffanlage gegen einen db-Killer getauscht/gewechselt werden. 8);streicheln;


    Ich verbleibe mit

    D.L.z.G. and Ride with Pride

    Alle sagten: "Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht."

  • Nein Werner, das was du schreibst betrifft keine Auspuffanlage mit E Nummer. Diese Anlagen sind Eintragungs- und Abnahmefrei❗️Auch eine ABE muss nicht mitgeführt werden ( siehe KBA Schreiben weiter oben ). Hatte jahrelang mit Prüfern aller Organisatoren als Werkstattleiter zu tun.

  • Servus Ralf,

    vielen lieben Dank für deine Richtigstellung. Wieder etwas gelernt.

    Moin Kai, der Typ dem du die VN vorgeführt hat hat keine Ahnung. Solltest du eine HU brauchen wechsel die Prüfstelle. Ansonsten fahr einfach. Die Prüfer nervt das sie nicht einfach so prüfen können ob die montierte Anlage zum Krad gehört. Papiere verlangen dürfen sie nicht

    Ich sehe leider nur genau darin das Problem, dass sich selbst TÜV-Prüfer nicht genau auskennen. Wie sollen sich dann noch die Herren in Blau auskennen? Wenn die meine "Gehhilfe", aus welchen Gründen auch immer, erstmal stilllegen, gehe ich zu Fuß nach Hause und bekomme mein Mofa erst nach Wochen wieder zurück, was dazu auch noch mit viel Ärger verbunden und gegebenenfalls Kosten verbunden ist.

    Ich verbleibe mit

    D.L.z.G.

    Werner

    Ich verbleibe mit

    D.L.z.G. and Ride with Pride

    Alle sagten: "Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht."

  • Moin Werner,

    eine Abnahme durch einen Prüfer ist immer Personenabhängig. Selbst wenn ein Kollege etwas eingetragen oder abgenommen hat muss der nächste Prüfer das nicht auch richtig finden. Ist manchmal schwierig.
    Bei einer Auspuffanlage mit E Nummer ist die Sachlage aber eigentlich klar und selbst der letzte Hinterwaldprüfer weiß da eigentlich mittlerweile Bescheid.
    Polizisten sind vorsichtig ein Motorrad still zu legen wenn sie einen Mangel nicht klar machen können. Wie gesagt, die meisten Mopeds werden bei Überprüfungen durch die Polizei still gelegt weil ein Auspuff mit E- Nummer und selbst mit DB Killer zu laut ist. Dann muss man sich mit dem Hersteller streiten.

    Die Rennleitung wird dein Motorrad nicht stilllegen wenn dein Auspuff eine E Nummer hat und nicht zu laut ist. Eine Eintragung interessiert sie in der Regel nicht. Auch eingetragene Puffs wurden schon nachträglich manipuliert.

    Nach 35 Jahren Werkstatt könnte ich ein Buch darüber schreiben.

    Gruss

    Ralf

  • Moin, egal was bei Tante Google eingibt, anscheinend gibt es im ganzen Netz keinen, der eine TÜV Eintragung für den Pott hat. Ich glaube ich werde mal zur Prüfstelle fahren und mal sehen was die sagen. Ist natürlich wieder nur eine von vielen Meinung. Weiß den jemand wie laut so eine Tröte überhaupt sein darf?

  • Servus Kai,

    ich kann Dir einen Telefonnummer von einem TÜV Prüfer geben der sich richtig gut auskennt und auch gerne bereit ist einem weiter zu helfen und der dir genau sagt was geht machbar ist oder auch nicht!!

    Falls interesse besteht melde Dich.

    Gruß MTB

    Macht was daraus, was ist Eure Sache :S:S

  • 77 dbB maximal, für Mopeds die ab 2016 homologiert wurden, gilt auch für Zubehörauspuffanlagen

    Hi.

    Jetzt aber.......

    Denke 77 erreicht kein Moped,auch nicht vor 2016.Die Z900,Bj.2020 z.B. hat 97 db (mit 125 PS)

    Eine 12er-ZRX hat 90 db im Standgeräusch!!So what?

    LG Wolle

    Einmal editiert, zuletzt von CalmRiver3125 (17. März 2023 um 14:33)

  • GENAU DAS hast Du geschrieben:-)Denke,wir reden aneinander vorbei.

    Die Mopeds AB 2016 werden die 77 db in den meisten Fällen überschreiten,oder liege ich da falsch??

    LG Wolle

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