Wenn ein Motorrad unvermittelt wegrutscht

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Zitat

    3.6.2016 – Kommt ein Verkehrsteilnehmer wegen eines abgenutzten rutschigen Fahrbahnabschnitts zu Schaden, so ist die für die Straße zuständige Behörde dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihr der Mangel bekannt war. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Detmold vom 3. Februar 2016 hervor (9 O 86/15).

    Nach einem Bericht der Deutschen Anwaltshotline war der Kläger mit einer Gruppe von Motorradfahrern auf einer durch Regen nassen Landstraße unterwegs, als er bei einer Geschwindigkeit von deutlich weniger als 50 km/h kurz hinter einer Ortsdurchfahrt unvermittelt stürzte.


    Quelle & weiterlesen: versicherungsjournal.de

  • Servus,

    kann die schlechten Fahrbanzustände im gesamten Bundesgebiet nicht nachvollziehen,
    wo doch jetzt schon seit Jahren die Steuermilliarden so sprudeln (sollen). Da könnte man
    ja glatt grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz unterstellen.

  • Deshalb sage ich immer, wir leben in einer "Scheindemokratie".

    Unvergessen der Franz Müntefering, der sich bitter ;( (sogar in Talkshows hat er gejammert) bei Journalisten beschwert hat, als er auf seine Versprechen vor der Wahl angesprochen wurde: "Hören Sie mal, das weiß doch jeder, daß vor der Wahl alles versprochen wird, um gewählt zu werden. Wie können Sie mich denn darauf jetzt festnageln?"

    Ich empfehle mal folgende Lektüre, wenn das Wetter jetzt schlechter wird ;regen; und man nicht mehr fahren kann :watoo: :

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    Gruß

    Andreas

    PS: Das Buch wurde auch als Zeichentrickfilm verfilmt

    Der eine isst gern Sauerkraut, der andere grüne Seife ;)

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