Mahlzeit,
Kumpel von mir (wirklich ) ist kürzlich nachts auf der Autobahn nem LKW hinten drauf gefahren weil er eingepennt iss. Wie ich auch en Ossi auf weg zur Arbeit im Westen. Sekundenschlaf von den fleißigen Helfern als Unfallursache festgelegt. Nun hat er unerwartet Post vom ansässigen Amtgericht bekommen. Da steht drinne:
Strafbefehl
Sie fuhren am…obwohl sie infolge Übermüdung fahruntüchtig waren. Aufgrund eines Sekundenschlafs fuhren sie auf die Sattelzugmaschine….Sachschaden. Ihre Fahruntüchtigkeit hatten sie aufgrund der Gesamtumstände erkannt, zumindest aber billigend in Kauf genommen. Wegen der erhebliche Übermüdung mussten sie mit der Möglichkeit eines von Ihnen verursachten Unfalls rechnen. Durch die Tat habeb sie sich als ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt ein Kfz geführt zu haben obwohl sie infolge geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage dazu waren das Fahrzeug sicher zu führen. … Strafbar als Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §§315c Abs.1 Nr. 1B, Abs. 3 Nr. 1, 69, 69a StgB.
…Geldstrafe 40 Tagessätze zu 40 Euro, insgesamt 1600 Euro…
…Fahrerlaubnis für die Dauer von 8 Monaten entzogen…
usw…
Ist das nicht bisschen übertrieben? Was kann man da jetz machen? Ist halt wie gesagt ein Pendler ausm Osten der nicht so wirklich auf den Lappen verzichten kann. Die Kohle tut weh, wäre aber verzichtbar sofern der Lappen bleibt.