Post vom Amtsgericht

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Mahlzeit,

    Kumpel von mir (wirklich :) ) ist kürzlich nachts auf der Autobahn nem LKW hinten drauf gefahren weil er eingepennt iss. Wie ich auch en Ossi auf weg zur Arbeit im Westen. Sekundenschlaf von den fleißigen Helfern als Unfallursache festgelegt. Nun hat er unerwartet Post vom ansässigen Amtgericht bekommen. Da steht drinne:


    Strafbefehl

    Sie fuhren am…obwohl sie infolge Übermüdung fahruntüchtig waren. Aufgrund eines Sekundenschlafs fuhren sie auf die Sattelzugmaschine….Sachschaden. Ihre Fahruntüchtigkeit hatten sie aufgrund der Gesamtumstände erkannt, zumindest aber billigend in Kauf genommen. Wegen der erhebliche Übermüdung mussten sie mit der Möglichkeit eines von Ihnen verursachten Unfalls rechnen. Durch die Tat habeb sie sich als ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen.

    Sie werden daher beschuldigt ein Kfz geführt zu haben obwohl sie infolge geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage dazu waren das Fahrzeug sicher zu führen. … Strafbar als Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §§315c Abs.1 Nr. 1B, Abs. 3 Nr. 1, 69, 69a StgB.

    …Geldstrafe 40 Tagessätze zu 40 Euro, insgesamt 1600 Euro…

    …Fahrerlaubnis für die Dauer von 8 Monaten entzogen…

    usw…

    Ist das nicht bisschen übertrieben? Was kann man da jetz machen? Ist halt wie gesagt ein Pendler ausm Osten der nicht so wirklich auf den Lappen verzichten kann. Die Kohle tut weh, wäre aber verzichtbar sofern der Lappen bleibt.

  • Jo, keine Kompromisse. Selbst wenn kein Rechtsschutz vorhanden ist, ein Anwalt wird sich sicher lohnen... :unsure:

    mann oh mann... - Die wollen wohl ein Exempel statuieren... :patsch:

  • Moin.

    Kann nur von einer Bekannten berichten, die die Wahl hatte (sie wurde beim Überfahren einer roten Ampel geknipst)

    Irgendwas an 180 € und 4 Wochen Fahrverbot oder doppelte Geldbuße und kein Fahrverbot.

    Aber ob so was bei einem Unfall möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde auch zum Anwalt raten. Wenn ein Job davon abhängt wird es vielleicht milder.

    Gruß, Ingo

    Spinat schmeckt am besten,
    wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein großes Steak ersetzt.
    :smoker:

  • Hallo Zusammen,

    da kann ich EUCH nur sagen, aus eigener Erfahrung erst dieses Jahr im Januar geschehen, das ist die NEUE Bußgeldverordnung der Kollege hat da höchst warscheinlich keine Chanze auch mit Anwalt.

    Da kommste nicht mehr raus und wenn man da mit Beruf und Arbeit als Argumente anfängt wirds nur noch schlimmer das lege die Negativ gegen dich aus, man ist dann ganz Rücksichtslos den anderen Verkehrsteilnehmern gegen über.

    Ich hatte eine Geschwindigkeits Überschreitung von 23 Km/h auf der Autobahn und habe dagegen Einspruch eingelegt, mit Anwalt für Verkehrsrecht, wie gesagt nur Einspruch.

    Darauf hin wurde mir Rücksichtsloses überfahren zweier 100 Km/h Schilder vorgeworfen bis zur Messtelle und somit eine nicht Qualifizierte Führung eines Kfz im Öffentlichen Verkehr unterstellt.

    Ich habe dann das Bußgeldbezahlt und zum DANK meines Einspruchs und der Zurücknahme noch ein Punkt obendrauf bekommen.

    Mein Anwalt sagte das man nach der NEUSTEN Regelung durch unseren Herrn Ramsauer da keine Chanze mehr hat der hätte das alles SEHR ENG gemacht.

    Ich glaube der Kollege hat auch mit Anwalt keine Chanze.

    Gruss

  • Sekundenschlaf von den fleißigen Helfern als Unfallursache festgelegt.


    Das wäre eine reine Vermutung, die zu belegen wäre. Hat sich allerdings der Kumpel ähnlich geäußert, sieht's blöd aus.

    Deshalb vor Ort als Beschuldigter immer die Klappe halten und dem Anwalt das Reden überlassen.

    Aber auf jeden Fall sollte er den Weg zum Anwalt einschlagen. Schließlich hat er sich ja vor der Fahrt nicht vorsetzlich betrunken.

    Einen Sekunden-(Büro-) Schlaf hab ich jetzt gerade auch wieder :sleeping:

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid

    Der Old Didda - Dieter

  • dabei kannste Dir dann aber auch nur nen Bleistift ins Kinn rammen...


    Was heißt "nur" ? :cursing:

    Ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass ein Sekundenschlaf nicht zwingend auf die Nachtstunden beschränkt ist. Nach einer ausreichend langen und wohl geruhten Nacht kann es durchaus vorkommen, dass man trotzdem noch müde ist. Darf man sich dann schon nicht mehr ins Auto setzen?
    Was ermüdet sind ewig lange, nutzlose Geschwindigkeitsbegrenzungen und kilometerlange Schallschutzmauern. Da stumpft man doch geistig ab. Früher wurde gefahren, was die Karre hergab, da kam durch die geistige Anspannung nicht ein Hauch von Müdigkeit auf. Heute kann man nicht mehr fahren, was die Karre hergibt, weil sie mittlerweile erheblich leistungsfähiger geworden ist und außer Lenken dem Fahrer fast alles an Tätigkeiten abnimmt.

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid

    Der Old Didda - Dieter

  • Das sag ich auch immer. Ich penn jedesmal erst ein wenn ich hinter irgendwem hernuckeln muss oder langsam in der Gegend rumjuchtel. Mit Freude am Steuer pennt man nämlich nich ein. :)

  • Wie Dieter schon sagte....wenn er sich dahingehend geäussert hat das er übermüdet war kann er sich den gang zum Anwalt sparen,keine Chance . Und ja.....am Bußgeldkatalog hat sich einiges verschärft.

  • Zitat von »Mac«
    dabei kannste Dir dann aber auch nur nen Bleistift ins Kinn rammen...

    Was heißt "nur" ? :cursing:

    Oha, nicht schlagen, großer Buahna... ;aufgeb;

    Aber gesehen hab ich das schon mal und den Kollegen dann auch ins Krankenhaus bringen müssen... ;)

  • Nun mal ganz im ernst, ich verstehe den Strafbefehl zu 100%. Es heißt immer wieder man soll fitt hinters Steuer, weil sonst kann was passieren. Da so etwas ständig passiert sollte man eigentlich auch doppelt vorgewarnt sein. Die Strafe wäre sicher geringer ausgefallen wenn es nicht so publik wäre, was da immer wieder passiert.

    Und das der Kumpel seinen Schein braucht sehe ich ein, aber warum passt er dann nicht doppelt darauf auf ? Die Strafe ist hart, aber eine Ausrede werde ich nicht suchen, denn man muss sich nur einmal vorstellen das er in stehenden Verkehr gefahren wäre ( das hat es auch schon zig mal gegeben )

  • Hab gerade noch was anderes von einer Bekannten gehört:

    Junger Mann fährt besoffen 2 Mädchen tot.
    Strafe: 2 Monate Fahrverbot...

    -> Marcus S. (21) raste zwei Mädchen tot: Zwei Monate Fahrverbot für zwei Menschenleben -
    Leipzig -
    Bild.de

    Ich würde sagen, dass hier mit 2erlei Maß gemessen wird... :unsure:

  • Junger Mann fährt besoffen 2 Mädchen tot.

    dass hier mit 2erlei Maß gemessen wird


    eventuell hat der Strafreferent auch ein Alkoholproblem .... :avatar70195:


    ich versteh sowieso nicht, daß es ein "Milderungsgrund" ist, wenn jemand eine Straftat unter Alkoholeinfluß begeht .... da gehört doch eigentlich die Strafe gleich verdoppelt :angry:

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    madness takes its toll ...

  • ich versteh sowieso nicht, daß es ein "Milderungsgrund" ist, wenn jemand eine Straftat unter Alkoholeinfluß begeht .... da gehört doch eigentlich die Strafe gleich verdoppelt :angry:

    Das sowieso.
    Da trinkt jemand mit Vorsatz Alkohol und setzt sich dann ins Auto. ich frage mich, wenn er nicht zum Führen eines Autos geeignet ist, dass man immer noch mildernde Umstände bekommt, wenn man dann erwischt wird. Das ist so hohl !!! :patsch:

  • Wenns mein Kind gewesen wäre würde ich das jetzt selbst in die Hand nehmen. 2 Monate sind einfach lächerlich und ein Schlag in die Gesichter der Eltern. Da sieht man was unser Rechtssystem wert ist. Einen SHICEDRECK !!!

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