Diesen Schwachsinn habe ich vorhin im Net gefunden.
Bundesverkehrsinstitut für Gefahrenabwehr im Straßenverkehr verbannt Sportmotorräder von der Straße.
Wie das BVIfG bekannt gab, sollen zum Saisonbeginn (zum 1.April) 2014, alle eindeutig als Sportmotorräder ausgelegten Zweiräder von den öffentlichen Straßen verbannt werden.
Gernod Weimann von der ALZ im Gespräch mit Harald Ganghuber vom BVIfG.
ALZ: Welches sind die Hintergründe für diese Maßnahme?
BVIfG: Die Hintergründe sind eindeutig. Motorräder die nur darauf ausgelegt sind sportlich betrieben zu werden, haben im öffentlichen Verkehr keinen Platz. Die Unfallstatistiken sprechen eine klare Sprache.
ALZ. Welche Zweiräder sind von dieser Reglung betroffen?
BVIfG: Hier sind wir noch an der Ausarbeitung der genauen Definition. Es wird aber darauf hinaus laufen, dass die sogenannten Sportler und Supersportler von dieser Maßnahme betroffen sein werden. Eindeutig als Tourenmotorräder, Chopper, Cruiser etc. ausgelegte Zweiräder sind davon nicht betroffen, da deren Charakter, in der Regel, einem anderen Gebrauchsmuster entspricht.
Deshalb wird es auch keine Beschränkungen von Leistung und, oder Hubraum geben bzw. eine Abgrenzung in dieser Hinsicht erfolgen.
ALZ: Wie soll diese Unterscheidung und Verbannung geregelt ablaufen?
BVIfG: Die Halter, der später als Sportler oder Supersportler deklarierten Zweiräder werden rechtzeitig angeschrieben.
ALZ: Was geschiet mit den, der Reglung entsprechenden Motorräder. Dürfen diese weiter betrieben werden und wenn ja, in welcher Art und Weise.
BVIfG: Wer ein exklusives Hobby ausübt, ausüben möchte, kann das dort tun, wo es für die Ausübung des Hobbys geeignet ist. Wir haben im Land etliche Rennstrecken die dazu benutzt werden können.
ALZ: Das würde also bedeuten, dass die betroffenen Motorräder nur noch auf Rennstrecken betrieben werden dürfen und auch dort hin transportiert werden müssen?
BVIfG: Dem wird so sein.
ALZ: Da werden auf die Halter solcher Fahrzeuge aber erhebliche Zusatzkosten zukommen. Weite Fahrstrecken, Transportmittel, Kosten für das Befahren der Rennstrecken etc.
BVIfG: Schauen Sie, wie schon zuvor erwähnt, wer ein exklusives Hobby betreiben möchte, kann dies an gegebener Örtlichkeit ausüben. Wer Ski fahren möchte, kann dies auch nicht am ostfriesischen Wattenmeer tun. Vielmehr ist es jahreszeitlich bedingt und der Skifahrer muss sich dorthin begeben wo die Möglichkeiten des Ski fahrens, laufens, gegeben sind. Wer Segelflieger ist kann sein Fluggerät auch nicht auf der BAB starten und landen. Ob Taucher, Golfer, Bergsteiger, um noch einige zu nennen, müssen auch die dafür geeigneten Örtlichkeiten aufsuchen. Ein, nur dem Zwecke des sportlichen fahrens dienliches Zweirad, gehört an eine Örtlichkeit die diesem Zweck entspricht und in dieser Hinsicht dafür ausgerichtet ist, ergo Rennstrecke u.ä.
ALZ: Werden die öffentlichen Straßen dadurch sicherer?
BVIfG: Unsere Straßen sind im Allgemeinen sehr sicher. Jahrelange Studien haben gezeigt, dass der Anteil von Sportmotorrädern an Unfällen weitaus höher ist, als es bei den anderen Modellen der Fall ist. Ebenso verhält es sich beim Anteil an groben Verkehrsdelikten, wie weit überhöhte Geschwindigkeit, gefährliche Überholmanöver und dergleichen.
ALZ: Wie verhält es sich mit den vierrädrigen Sportwagen?
BVIfG: Hier wird es keine Verbannung geben, da der Anteil von Sportwagen an schweren Unfällen weitaus geringer ist, als es bei den Zweirädern der Fall ist. Die Betreiber solcher Sportwagen nutzen im Grunde schon seit langem die Möglichkeit, des sportlichen Fahrens auf diversen Rennstrecken. Es mag aber auch zusätzlich mit am Alter der meisten Halter solcher Fahrzeuge liegen, sich im öffentlichen Straßenverkehr gesitteter zu benehmen als es bei den zweirädrigen der Fall ist.
ALZ: Wie reagieren die Hersteller auf diese Reglung?
BVIfG: Die Reaktion ist überwiegend gelassen. Die Hersteller haben eine breite Palette anderer Modelle im Angebot, so dass keine Umsatzeinbußen befürchtet werden.
ALZ: Wird es noch sonstige Änderungen geben?
BVIfG: Wir werden Möglicherweise ins Auge fassen, nach Eintreten dieser Reglung, bestehende Streckensperrungen für Motorräder, an Sonn- und Feiertagen , teilweise und probeweise aufzuheben. Dies ist aber noch vollkommen unverbindlich.
ALZ: Danke für das Gespräch.