TÜV - die unheimliche Begegnung

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • ..aber das kommt davon, wenn man mal auf Uwe hört und sich bequatschen lässt, nach gut 20 Jahren es mal wieder mit der normalen HU bei TÜV-Nordrhein zu versuchen...Uwe hat da nur die besten Erfahrungen gemacht...ok, aber dann kam ich

    Heute morgen also in aller Frühe zum TÜV in den Nachbarort - da wo Uwe auch immer hin fährt...der TÜV-Onkel sei nett, er habe auch beim Auto vom Junior so das ein oder andere "geregelt", mit dem Moped hat das noch nie Probleme gegeben, Kaffee gibt es auch, usw., usw.

    Ging schon gut los:
    - welche is' es denn (ich hatte vorher deutlich gesagt, dass meine die Grüne sei! und ich hatte die am We extra auf Hochglanz poliert, damit der gute Onkel auch nur ja keine schmutzigen Finger bekommt)...

    - kann ich damit auch mal 'ne Runde drehen? (was für eine blöde Frage, als wenn ich da "nein" sagen würde/könnte)

    Schaut dann ganz genau auf die Bremsbeläge vorn, kontrolliert die Simmerringe der Standrohre...geht dann einmal ums Mopped herum - dabei

    - aha, eine Akrapovic-Anlage, soso...

    Schaut sich das Heck, Kennzeichen und Beleuchtung an, sagt aber nix...ist dann wieder vorn am Bike und sieht den Navi-Halter..

    - nein, das geht ja garnicht (ich dachte schon, der meint die Instrumente seien verdeckt?), eine Navi-Halter am Mopped...das geht garnicht, das ist doch was für Warmduscher, Schattenparker und Schwiegermutter-Rechtgeber...fummelt dann vorn an am Schalter für die Blinker herum, Bremst mal und sagt dann zu mir:

    - Sie blinken zuviel...

    ich ziemlich unsicher/ratlos geschaut...

    - ja, Sie haben 2 Blinker zuviel...Sie dürfen nur 4 haben, aber Sie blinken ja 6 mal...

    Ich immer noch fragend schauend

    - ja, der Gesetzgeber erlaubt bei den Ochsenaugen-Blinkern nur das Blinken nach vorn - Hinten haben Sie ja auch noch welche...ich höre dann jetzt mal besser mit der Prüfung auf, sonst müsste ich das ja "Kaputt-Schreiben" (meinte wohl, mich durchfallen lassen und dann auch noch zahlen lassen).

    Ich: da ist ein grober Mangel und es gibt deswegen keine Plakette?

    - ja, stellen Sie sich vor, an der nächsten Ecke hält Sie ein Schutzmann mit den Blinkern an und Sie sagen dann, dass das der TÜV gerade abgesegnet hat - dann verliere ich meinen Job, und das wollen Sie doch sicher nicht...(einen Kommentar habe ich mir da noch verkniffen)...Sie müssen schon die hinteren Blinkergläser schwärzen oder abkleben...letzteres muss ich dann aber in den Prüfbericht eintragen...nicht, dass ich ihnen was unterstellen möchte, aber wer weiß....


    Er hat mir dann "freundlicher Weise auch noch so einen Wisch mit den Vorschriften ausgedruckt, wohl um mich zu überzeugen...

    Komisch, dass das allen Prüfer in der Vergangenheit nicht aufgefallen ist - oder haben die einfach mehr Ahnung? oder deuten die Vorschrift, dass man "4 Fahrtrichtungsanzeiger haben muss" eben als Mindestanzahl?, nur dass es eben ab '87 hinten immer feste Blinker geben muss und die Ochsenaugen da nicht mehr alleine reichen.

    Die sehen mich jedenfalls auch die nächsten 20 Jahre nicht mehr wieder und ich habe schon einen Termin beim örtlichen Moppedhändler gemacht - ist halt nur etwas umständlicher...hinfahren, Moped dalassen, sich abholen lassen, am nächsten Tag sich wieder hinfahren lassen und die Dicke wieder abholen....

    Der TÜV-Onkel hat für mich jedenfalls in kürzester Zeit mal wieder alle meine Vorurteile über diese Zunft bestätigt - schade eigentlich


    Grüße
    Torsten (der mit dem dicken Hals)

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • Hy Torsten, Du ARMER TÜV enttäuchter........!!! :rolleyes: :unsure: :whistling:

    allso ich weiss das der Gesetzgeber sagt das man MIN. 4 Blinker braucht :)

    und was macht Dieser hochintelligente TÜV-Beamter mit den ganzen neueren PKW´s :rolleyes: ,

    mit seiten Blinkern, Oder die ganzen Einsatzfahrzeuge ( Polizeitransporter, Feuerwehr, Krankenwagen)

    mit Dachblinkern oder die neuen "wohlgemerkt" TÜVfreie Spiegelblinker für Mopets........... ;)

    für mich hat der was an der MÜTZE und hat Dich verar....... :thumbdown: oder Dein Uwe hat da was ??? Freitag der 13. vieleicht :sleeping: .

    Ich sehe das nicht als normal :patsch: , wirst sehen das beim Händler keine Probleme sind :thumbup: .

    Kopf hoch wird schon....... :nummer1_1:

    Gruss Lemmy

    P.S. ich war auch schon bei meinem FREIEN TÜV, ca. 20 - 25 min. ein kleiner Plausch und Stempel ohne Mängel. Allso geht doch :thumbup:

  • und was macht Dieser hochintelligente TÜV-Beamter mit den ganzen neueren PKW´s :rolleyes: ,

    mit seiten Blinkern

    Nix..da die Werksseitig verbaut sind.

    Oder die ganzen Einsatzfahrzeuge ( Polizeitransporter, Feuerwehr, Krankenwagen)

    mit Dachblinkern

    Fallen unter die Sonderregelung für Einsatzfahrzeuge

    oder die neuen "wohlgemerkt" TÜVfreie Spiegelblinker für Mopets........... ;)

    Wenn TÜV frei....werden die ne ABE haben .

    Aber ich denke mal,was der Tüvler meinte ist das...Die vorderen Blinker eben nicht nach hinten blnken dürfen/sollen.
    (ob das so korrekt ist,weiß ich nicht) Ich würde das unter Erbsenzählerei verbuchen . Aber Torstens dicker Hals ist nachvollziehbar :D

  • Da werden eher ein paar Synapsen beim Tüffer durcheinander gekommen sein.

    Fakt ist, dass die nach hinten wirkenden Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen.
    Es steht aber nirgends, dass die vorderen nicht zusätzlich nach hinten strahlen dürfen.

    Der TÜV Mettmann hat's so nach einer Mängelkarte abgenommen. Es haben vorher aus Designgründen die hinteren Blinker gefehlt ;)

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid

    Der Old Didda - Dieter

  • @Torsten......ähnliche Erfahrung habe ich "früher" auch mit den TÜV-Onkels gemacht ;( - aber nur ein mal :D !!
    Seit dem fahre ich zum "Bekannten" ;) bei der DEKRA.......ohne wenn & aber - keine Probleme......und das heißt schon was bei meinen Kisten :rolleyes: :smoker: :D.
    Gruß LUZI

  • Servus Gemeinde,

    unternimmst du etwas gegen den Prüfbericht wenn du die Plakette bei deiner Werkstatt bekommst? Hatte mal ähnliche Probleme allerdings beim Auto, daraufhin wurde mir von der ersten Prüfinstanz eine kostenlose HU angeboten.

  • Damit würde aber die Zulassung des kompletten Blinkers erlöschen :avatar70195:

    Ich war so baff, dass ich in dem Moment darauf dann auch nicht gekommen bin


    Auch Kellermann sagt dazu auf der Homepage nicht wirklich etwas - die Typengenehmigung sagt nichts darüber aus, ob die Dinger auch für Motorräder ab Bj. 87 zugelassen sind...habe die mal angeschrieben und je nach Ergebnis werde ich dem TÜV-Onkel (mit neuer Plakette von der Dekra!) mal 'nen Besuch abstatten.

    Grüße
    Torsten

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • So was hatte ich mal vor 30 Jahren erlebt, damals war die Dekra bei uns noch nicht und der Händler vor Ort bzw der TÜV bot nirgendwo einen Service wie heute an. Mein TÜV-Bericht war vollgeschmiert mit roten Häckchen und Bemerkungen. An dem Tag waren insgesamt 7 Bikes zur Prüfung und keines ist durchgekommen. Der größte Hammer war daß der Prüfer einem Bike mit wirklich schlecht lackierten Felgen bescheinigte das die Felgen angerissen wären und hat anschließend Fahrer und Gefährt vom Hof fahren lassen. Und der anschließende Oberhammer war, daß ich auf gut Glück von Bruchsal nach Karlsruhe zum nächsten TÜV fuhr und dort ohne Beanstandung durchkam.

    Gruss Ginger

  • Hach ist datt schön - datt bei mir allet OGINOOL is´... ;)


    jaja, das hatten wir ja gestern schon... :laugh1:

    bei mir war es der KA, der gestern net drüber gekommen ist, aber gut, da ist wirklich was kaputt... ;(
    Dienstag gehts in die Werkstatt und die Nachtkontrolle wird da auch gleich gemacht, da der Tages-TüV da ist. ;)
    Ich fahr dann am Dienstag evtl. mit der Zephyr zum TüV, die Gabelbrücke eintragen lassen... :D

  • Hi Torsten
    Ich habe ja auch die Lenkerendenblinker von Kellermann drauf und hatte noch nie Probleme. Ich meine, dass in der ABE für die Blinker auch drin steht, dass man hinten trotzdem welche anbauen muss. Ich werde mir die Unterlagen mal raussuchen.
    Ich kann dir die Telefonnummer eines Tüv Spezialisten für Motorräder geben, der unter anderem auch für Tüv Rheinland Gutachten erstellt. Den kannst du anrufen und ihm deinen Fall schildern. Der wird dir gerne weiterhelfen ist ein richtig netter mit jede Menge Ahnung.

    Grüße Michel

    ZRX fahren is geil

  • Hallo Torsten, habe mich heute auch noch mal ein wenig schlau gemacht.

    Mein TÜAmann "Freier TÜV" hat darauf hingewiesen, das laut Verordnung, die möglichkeit besteht das bei Lenkerblinkern nach hinten durch die unter Arme die Blinker verdeckt werden und deshalb hinten zusätzlich Blinker angebaut sein sollten.

    Das ist bei entsprechender Ansicht ein begründetes Argument für die hinteren Blinker.

    Ich DRÜCK Dir die Daumen das Du beim nächsten TÜA - Termin mehr Glück hast und dem Inteligenten TÜA - Mann Deinen neuen Stempel zeigen kannst.

    Gruss Lemmy

  • Hi Lemmy,

    danke für das Angebot, aber mein Problem sind ja nicht die (fehlenden) hinteren Blinker - die hab' ich ja auch.
    Dem Tüv-Onkel gefielen nur die auch nach hinten leuchtenden Blinker der Ochsenaugen...und damit hätte ich dann 6 Blinker und nicht wie in der Vorschrift angegeben 4 Stck. (da fehlt m.E. eben der Zusatz das es mind. 4 sein müssen - denn das wollte der Gesetzgeber wohl damit sagen.
    Aber wie bei vielen Dingen, machen die, die solche Texte verfassen sich nicht wirklich Gedanke bis zum Schluss, oder rechnen nicht mit der "Wortklauberei" einiger anderer (wichtiger?) Leute.

    Geh' ich hat die nächsten 20 jahre wieder brav zum Mopedhändler in meiner Nähe und lasse dort den und die Dekra das geld verdienen.

    Grüße
    Torsten (der sich auch schon wieder beruhigt hat 8) )

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • Moin,

    beim TÜV ist man wie auf hoher See oder vor deutschen Gerichten in Gottes Hand!
    Dennoch dürfen ab Baujahr 1987 keine Lenkerendenblinker die auch nach hinten blinken verbaut werden. Allen, denen der TÜV sowas durchgehen lässt, haben nur Glück. Das kann bei einer Verkehrskontrolle aber ganz anders aussehen, die interessiert dann im Zweifelsfall auch nicht ob das eingetragen ist, denn "auch der TÜV kann sich mal irren."
    Weiß jetzt auch nicht wo das Problem ist, es gibt doch von Kellermann genug Blinker für den Lenker die nur nach vorne blinken?!

    Gruß
    -Ronny

  • Weiß jetzt auch nicht wo das Problem ist, es gibt doch von Kellermann genug Blinker für den Lenker die nur nach vorne blinken?!

    Gruß
    -Ronny

    Hi Ronny,

    als ich mir die Dinger vor gefühlten 10 Jahren angeschafft habe, war zumindest mir das nicht bekannt...ok, Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe" - aber deswegen nun gleich neue kaufen??? also man kann es auch übertreiben.

    Gruß
    Torsten

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • - aber deswegen nun gleich neue kaufen??? also man kann es auch übertreiben.

    Hallo Torsten,

    is klar. Ich weiß ja nicht wie deine Blinker genau aussehen, aber kann man die rückwärtigen Gläser nicht schwärzen ohne dass das kagge aussieht und wäre damit dem Gesetz nicht auch genüge getan?!

    Gruß
    -Ronny

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein urdeutscher Hersteller hier etwas auf den Markt bringt, was nicht zulässig ist.

    Interessant ist auch der Satz aus dem aktuellen Katalog: "Er ist der ideale Begleiter zu den Lenkerendenblinkern aus der BL 1000 Serie. Geeignet für alle Motorradtypen". Gemeint ist in dem Fall der Heckblinker micro 1000 Halogen.

    °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
    Viele Grüße aus Wattenscheid

    Der Old Didda - Dieter

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein urdeutscher Hersteller hier etwas auf den Markt bringt, was nicht zulässig ist.

    Vorstellbar ist so ziemlich alles, Dieter.
    Kellermann bietet ja auch Lenkerendenblinker an die NUR nach vorne blinken, je nach Zulassungsdatum sind ja auch die nach vorne und hinten blinkenden erlaubt. Hergestellt und verkauft wird grundsätzlich was vom Kunden verlangt wird. Ist doch nicht unüblich auf dem Zubehörmarkt.

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