Beiträge von Mac

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW evtl. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

    vom 21. januar 2003,
    von Chapman:


    ...grosse klappe + schlaue sprüche haben in dieser situation noch niemandem genutzt.
    ich denke, volle deckung und dackelblick helfen da am meisten, jedenfalls in 8,5 von 10 fällen.


    im zweifel hält die trachtengruppe eh zusammen + du lässt den esel stehen; wahrscheinlich 150 km von zu hause und niemand kann dich mit nem anhänger abholen!!!


    kann es was schöneres geben?!

    vom 21. Januar 2003,
    von Petrovski:


    Hat jemand Erfahrung mit sowas gemacht?
    was fürn Spruch muß ich loslassen wenn die Grünen mich mit ner Race-Tüte anhalten?
    ich habe nämlich folgendes gehört:
    wenn man sich dem Vorwurf der Vorsätzlichkeit aussetzt,dann wirds nochmal teurer!(also falscher Spruch: klar weiß ich daß das zu laut ist,komm aber grad vom Renntraining,der Isle of Man etc..)Mit dieser Antwort wird es dann nochmals verschärft weil man vorsätzlich gehandelt hat.
    Das gleiche gilt natürlich für jede Art manipulierter Dämpfer und rausgedrehter DB-eater auch. (Spruch:klingt halt geiler...)
    Anders ist es,wenn man den Doofen spielt(Spruch:hab auch gerade gemerkt,daß das lauter geworden ist,da ist doch grad was kaputtgegangen.../hab das Moped so gekauft und ist mir gar nicht aufgefallen/komisch,ich hab doch ne EG-Betriebserlaubniss dafür/huch,die Nummer paßt ja gar nicht/klar,bau ich sofort ab...).Hier ist der Vorsatz dann schwer nachweisbar und somit ist das Vergehen nur fahrlässig und wird mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft.
    Hat jemand schon mal sowas erlebt und weiß,wie das dann läuft??
    Moped weg?
    zwangsstillgelegt etc.?
    oder fahr ich mit ner Strafe weiter muß dann paar tage später mit dem munderschönen Serientopf irgendwo vorfahren und den Saubermax spielen??

    vom 12. Januar 2003,
    von ZRX1200:


    @Chapman,


    hast ja vielleicht Recht, soll ja nur eine Anregung sein das man sich nicht sofort alles gefallen lassen soll, solang man Höflich bleibt, kann man das ja mit dem Sheriff ausdiskutieren.
    Natürlich nur dann wenn man nicht vorher wie Eddie Lawson mit vollem Rohr durch die Ortschaft geknallt ist.

    vom 12. Januar 2003,
    von CHAPMAN:


    ...hast du §49 StVZO so im kopf, wenn dich der freund vom trachtenverein, grimmig dreinschauend, am strassenrand zur brust nimmt??

    vom 12. Jnuar 2003,
    von ZRX1200:


    An Krafträdern dürfen nur Abgasanlagen oder teile von Anlagen verwendet werden die mit einer Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Ist das nicht der fall besteht die Möglichkeit eine Betriebserlaubnis von einem TÜV Prüfer erstellen zu lassen. Dies wird gemacht wenn man eine Abgasanlage selber baut oder eine bauen lässt. Besteht aber der Anlass zur Annahme dass ein Fahrzeug diesen Anforderungen nicht entspricht so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet den Schallpegel feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der Umweg nicht mehr als 6 Km beträgt. Nach der Messung ist dem Halter ein eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die kosten der Messung fallen dem Halter zur last wenn der für das Fahrzeug zulässige Geräuschpegelpegel überschritten wird. Schalldämpfer müssen so angebaut sein, dass deren Austrittsrichtung parallel zur Ebene durch die Fahrzeug-Längsachse gerichtet ist. Schalldämpfer mit ABE oder EWG müssen nicht eingetragen werden, nur solche wo nur ein Teilegutachten oder Prüfbericht vorliegt. Trotzdem kann man eine Auspuffanlage auch nach eigenen Vorstellungen bauen. Dabei ist zu beachten dass die maximal auftretenden Geräuschwerte denen im Fahrzeugbrief entsprechen bzw. die zulässigen Fahrgeräuschgrenzwerte nicht überschreiten.


    Anmerkung: "Für Standgeräusche gibt es keine Grenzwerte"!


    Die Motorleistung darf sich maximal um 5 % ändern. Ansonsten ist zusätzlich ein Abgasnachweis erforderlich, sofern das Fahrzeug nach dem 01.01.89 erstmals zugelassen wurde. Die Nachmessung über Geräusch und Motorleistung kann vom Sachverständigen verlangt wird, wenn kein entsprechendes Gutachten vorliegt.


    Die Eintragung von Austauschschalldämpfern ohne EG-Kennzeichnung ist nur an Krafträdern möglich, die vor dem 01.04.94 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    vom 26. Dezember 2002:
    von Maymitygirl


    Hallo Leute, wer kann mir etwas über eine TÜV Eintragung von einer 5,5 oder 6,0 Zoll Felge sagen.
    Wie sieht es mit einer Artfremden z.B. Suzuki Bandit Felge aus?

    vom 6. Januar 2003


    Hallöle...
    habe gerade auf Bikers-Journal einen Testbericht über die ZRX 1200 entdeckt ( noch nicht gelesen ) In der Rundmail, die von der gleichen Seite kam, wurde das ZRXforum sogar namentlich erwähnt... *freumichtotal*
    Wer weiss ob wir nun nicht evtl. noch mehr Zulauf bekommen :)

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    Wie siehts denn dann mit unikat - Kettenschutz aus.
    Sowas such ich noch und MEK kommt leider nur schleppend voran, mit Kettenschutz und Spiegel... ;(

    Hey Oli, Du sprichst mir aus der Seele... :)
    ich bekomm in den nächsten tagen ja auch die neue und die Hupe passt da beim besten Willen net hin, da muss sich was tun...
    Auch wenns nur eine ist...
    Hat schon mal jemand en Horn dran gebaut...?(

    Na über den Tipp werd ich doch auch gleich mal mit meinem Händler heut Mittag reden, falls ich alles bei Ihm anbauen lasse, wenns endlich ne neue gibt... :)

    Hallo,


    nun ist es eröffnet - das neue ZRX-Forum!!!


    Ich hoffe, dass das Forum sehr gut genutzt wird.
    Es ist sehr gross und am Anfang sicher auch etwas gewöhnungsbedürftig, doch ich denke nach ein paar besuchen kommt man damit klar.


    Ich möchte jetzt hier auch net zuviel schreiben, dass ein oder andere wird sicher noch von allein kommen, wenn hier der Hochbetrieb beginnt.