Hallo,
nach langer Zeit "NUR LESEN" habe ich mal wieder Fragen.
Habe mit der Suchfunktion hierzu noch nichts gefunden.
Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung über 4 Jahre. TÜV etc. ist geklärt.
Nun habe ich im Rahmen des Ganges zum Straßenverkehrsamt zwei Fragen die sich
aus Gesprächen in den letzten Wochen und bisherigen eigenen Erfahrungen ergeben.
Bei den Gesprächen war leider das Ergebnis: " Nicht genaues weiß ich nicht
- aber Du musst aufpassen " :confused:
1. Wie sieht es mit der Übernahme der Daten ( z. b. Reifengrößen ) in die neuen
Papiere (alter Brief wird ja ersetzt) nach einer Stilllegung aus. Bei uns im
Kreis Viersen wird immer nur die erstgenannte in die neuen Papiere übertragen (
bei meinem vierrädrigen Oldie stehen jetzt Reifen / Räder im Schein die noch
nie auf dem Auto waren und auch nie sein werden :blink: ).
Antwort des Straßenverkehrsamtes: Ist bei einer Kontrolle kein Problem, da die
Polizei auf die Daten in Flensburg Zugriff hat. Außerdem könnte ich ja den
alten Brief mitführen und dann vorlegen ( ja, nee, ist klar, steht ja auch dick
ungültig drauf und ich schleppe die alten Briefe jetzt auch nicht mit ).
Bei der genannten Vorgehensweise würden bei mir 3.25 und 4.00 auftauchen, 100er
und 120er sowie 130er fielen weg.
2. Müssen alle alten Eintragungen von techn. Änderungen durch das Straßenverkehrsamt
übernommen werden?
Fallen hierfür erneut zusätzliche Gebühren an - ist ja schon einmal dafür
bezahlt worden- oder nicht?
Wenn ja in welcher Höhe? Auf der Kreisseite gibt es keine Info zu Gebühren - ein Schelm wer Böses dabei denkt ( oder ? )
Es wäre schön vielleicht ein paar Erfahrungen aus anderen Kreisen oder
vielleicht sogar Paragraphen o.Ä. als Info zu bekommen.
Wollte mich entsprechend vorbereiten um nicht zweimal dorthin zu müssen.
Im Voraus vielen Dank .
Lila