fehlender db-Eater wird teuer
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Mac -
12. Dezember 2011 um 13:23 -
Erledigt
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich
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Sorry....da kann Ich nur eins zu sagen ....... :irre:
140€ und 4 Punkte ist ja wohl absolut unverhältnismäßig.Wenn Ich mir angucke was zb. bezahlt werden muß wenn Autofahrer während der Fahrt Telefonieren...wo wirklich was passieren kann....Ist diese Forderung das allerletzte !
Gott,was kotzt mich dieses Bornierte Pack von Entscheidungsträgern an. -
Da macht's doch wieder richtig Spaß mit 60 anstatt von 30 an einem Kindergarten vorbei zu brettern.
Ist nämlich billigerOder mal wieder falsch herum in den Kreisverkehr zu fahren
Ist noch billigerOder einfach weiter fahren, wenn der Schutzmann den Auspuff hört und einen zu sich heran winkt: macht nur 50 €
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Was ist denn mit Töpfen, die für die Verwendung von db-Eatern garnicht vorgesehen sind..........
Außerdem gabs doch die Diskussion, dass für das Erlöschen der BE ganz andere Tatbestände vorliegen sollen, als das einfache "Verlieren" eines db-Eaters.
Da lob ich mir schottische Polizisten- die haben sich damals einfach die Ohren zugehalten, als ich mit der 4- in-nix vorbeigefahren bin
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Sorry....da kann Ich nur eins zu sagen ....... :irre:
140€ und 4 Punkte ist ja wohl absolut unverhältnismäßig.Wenn Ich mir angucke was zb. bezahlt werden muß wenn Autofahrer während der Fahrt Telefonieren...wo wirklich was passieren kann....Ist diese Forderung das allerletzte !
Gott,was kotzt mich dieses Bornierte Pack von Entscheidungsträgern an.wahre Worte ..... , als wenn wir in Deutscheland keine wichtigeren Probleme hätten..... manmanman
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Zitat von : bma - DAS kostenlose Motorradmagazin
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen. Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
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Ich finde das richtig, immer diese Radaubrüder, die den DB-Eater ausbauen , können die sich keine vernünftige laute Anlage mit ABE kaufen?
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Ich finde das richtig, immer diese Radaubrüder, die den DB-Eater ausbauen , können die sich keine vernünftige laute Anlage mit ABE kaufen?
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Mein Tip an und für die Rennleitung "110":
Bitte Präsenz an den neuralischen Punkten zeigen, wo es notwendig ist (z. B. Bahnhöfen, U-Bahnen, etc.)!
Das funktioniert am besten, wenn man den Hintern nicht im BMW spazieren fährt oder an der Landstraße rumlungert.Wo kann man eigentlich soche Vorschläge einreichen?
Servus
zedkawa
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Bei Deiner Landesregierung...
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Ganz ehrlich ? Das Fahren ohne DB Eater wird schon seit geraumer Zeit bestraft. Jetzt soll es halt teurer werden. Und mit was ? Mit Recht. Was um alles in der Welt berechtigt mich, andere mit unnötigem Lärm zu Ärgern ? Nichts !! Ich kann diesen Hohlmützen nichts abgewinnen, die mich mit unnötigen Lärm belästigen. ( Egal ob Mopped , Dose oder weiss weiß ich noch....)
Mal abgesehen davon : Durch ein paar unverbesserliche, werden andere über einen Kamm geschoren und verteufelt........ ( DIESE blöden Motorradfahrer !!! )
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Ganz Ehrlich ?
Hast ja Recht ....zumindest zum Teil...... aber es geht darum WAS es Kosten soll und das ist im Gegensatz zu anderen Ordnungswiedrigkeiten bei denen weit aus schlimmeres passieren kann absolut unverhältnissmäßig . -
Das ist richtig! Zuviel ist es bestimmt.
Aber je mehr das kostet, desto mehr werden es sich die Leutz wahrscheinlich verkneifen. -
ein Versuch es auf den Punkt zu bringen............
Laut= Schnell
nen erfolgreichen 4. Advent
cu Chris -
falsch
"Loud pipes save lifes"
Wenn man schon aus Sicht dösiger Autofahrer nicht gesehen wird, sollte man wenigstens gehört werden
p.s. Ich fahre übrigends MIT dB-Eater herum
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Eigentlich müsste das Entfernen der DB-Eater gefördert werden.
Die Elektrofahrzeuge werden bald ja auch nur noch mit "Krawall" zugelassen -
Also wenn es nur darum geht, nicht übersehen/gehört zu werden:
Einfach den DB Eater drin lassen und ein Blaulicht am Mopped anbringen
Die Benutzung des Blaulichtes ist zwar nach § 38 StVO verboten.
ABER: Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift droht nur ein Bußgeld von 20€ (Nr. 134 BKatV).
Da spart man richtig Kohle
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Wenn das Schule macht, wird bestimmt auch dabei über Preisanpassungen nachgedacht
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Hmm... 20 Euro bei einem nicht dafür zugelassenen Fahrzeug? Ich meine das wird teurer, da es unter Amtsanmaßung fällt... :confused:
Ich glaube die 20 Eus sind für Fahrer gedacht, die ein Blaulichtfahrzeug lenken und dieses für irgendwas missbrauchen...
(Pommesbude etc.) -
Amtsanmaßung kann es wohl nicht sein, wenn schon fast jeder Rheinbahn-Sprinter, Rhenag-Service und Wasserlieferant 'ne blaue Lampe auf dem Dach hat. Das sind ja schließlich alles Privatunternehmen.
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Amtsanmaßung kann es wohl nicht sein, wenn schon fast jeder Rheinbahn-Sprinter, Rhenag-Service und Wasserlieferant 'ne blaue Lampe auf dem Dach hat. Das sind ja schließlich alles Privatunternehmen.
da haste Recht. Amtsanmaßung wirds kann es nicht sein! Oder wir tragen zukünftig alle eine blaue Birne aufm Helm -
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