Interessanter Artikel, passend zur Jahreszeit... :ddaumen:
-> Geldbuße bei verschneiten Verkehrschildern, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich
Interessanter Artikel, passend zur Jahreszeit... :ddaumen:
-> Geldbuße bei verschneiten Verkehrschildern, insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen
hallo!
naja, wenn der schneefall so stark ist, dass die verkehrsschilder zugeschneit sind, wird es fahrtechnisch eh egal sein, wie schnell man da gerade theoretisch fahren dürfte, oder?
die v-max darf ja nur ausgenützt werden, wenn es straßen,- verkehrs- und sichtverhältnisse zulassen .....
wobei .... mir ist das ziemlich egal, was da auf den runden taferln mit dem hübschen roten rand steht .... sowohl im schnee, als auch bei 30° im schatten
grüße,
Hallo hatte ich auch schon gehabt ,
erlaubt waren 60 km/h leider zugeschneit, ca. 300 Mtr. dahinter fester Kasten ,
Bußgeldbescheid kam , waren 15 km/h zuviel, Einspruch erhoben
wegen nicht eindeutiger Sichtbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzug ,
Verfahren Eingestellt, Tatort 02/2008 im Harz :ddaumen:
Gruss Lemmy
Vielleicht überlegen sich die Grünflächenämter demnächst mal, die Schilder früher frei zuschneiden...
Und den Winterdienst sehe ich zukünftig schon die Verkehrszeichen "abstauben"
Och...muß nicht sein . Mich habense letztens auf dem weg nach Hause von der Arbeit auch angehalten...Ich wäre 70 statt 50km/h gefahren.Wir sind dann ein paar Meter zurück gegangen und ich hab mal gefragt wo da bitte was von 50 stehen würde...Schild war zugenschneit und völlig unleserlich. Ich habe dann noch besserung gelobt im Falle der leserlichkeit und das wars dann
Hi Leute ,
habe heute mir die neue Motorrad Fahrer geholt da ist auch ein bericht drinn Titel
" Unsichtbares Schild "
Kurz das ergebnis : Verkehrsschilder, ob zugewachsen oder zugeschneit,
verlieren ihre WIRKUNG
Schöne Grüsse Lemmy
na endlich mal eine logische Entscheidung... :ddaumen:
Gell da haben Wir auch mal was GUTES für UNS.............
kann ja auch net anders sein , was man nicht sieht oder lesen kann
da kann man sich auch net drann halten
Gruss Lemmy
Dochm die setzen ja voraus, dass Du auch das Umfeld eines Schildes wahrnimmst und damit die Geschwindigkeitsbeschränkung grob schätzen kannst... Also mit Bebauung = 50km/h...
Ne,ne, nicht sichtbar seht da drin und dann ohne WIRKUNG :daumen:
Hoffen wir mal, dass das auch so gehandhabt wird... In D ist alles möglich...
Hi Mac ,
wenn das bei euch (anders ist oder entschieden wird) in "D" so ist dann
seid ihr aber ARM drann.........
Aber lieber Arm drann als Bein ..................
Gruss Lemmy
Ähmm...Lemmy
Ich glaube mit "D" meinte Mac Deutschland...nicht Düsseldorf
Jo, da ich ja nur in Düsseldorf arbeite, wohnen tu ich doch in GS - ähm... G-S
Lass das lieber mit den Abkürzungen Mac....GS iss die Abkürzung für Geschlechtsverkehr
ähm... nein, das heisst AKT...
Na ja..wenn der GS für dich ein Akt ist...da können wir ja nix für aber lassen wir das
:baeh:
sowas lernt man aber auch in der fahrschule
Ja klar, Verkehrsunterricht
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