Hallo,
ich habe das Thema jetzt bei meiner ZRX 1100 durch, die ist noch mit ABE-Zulassung.
Ich hatte vorab auf Anfrage von Kawasaki eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen und war dann bei TÜV Süd in München.
Der Gutachter wusste sofort Bescheid da sie z.Zt. ganz häufig Reifenbindungen austragen. Das Schreiben von Kawasaki hat er zwar zur Kenntnis genommen, hat ihn aber nicht sonderlich interessiert. Er meinte, wichtig sei für ihn, wie die Freiräume am Fahrzeug sind. Er hat dann ein paar Bilder gemacht und das Gutachten geschrieben. Das ganze hat eine gute halbe Stunde gedauert und 83€ gekostet. Morgen geht's dann noch zur Zulassungsstelle zum ändern der Papiere.
Bei der 550er Zephyr mache ich nichts. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht zwar "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" aber in der ABE sind keine Reifenmarken eingetragen. Der TÜV-Prüfer meinte, man könnte zur Sicherheit eine sogenannte "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" machen, damit der entsprechende Satz aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gestrichen wird. Dazu müsste ich wieder erst zum TÜV (kostet ca 49€) und dann wieder zur Zulassung. Das Geld spare ich mir lieber. Ich denke ich werde eine Kopie der ABE von Kawasaki im Motorrad mitführen. Dann kann man bei einer eventuellen Kontrolle was vorweisen.
Interessant fand ich, dass es laut TÜV-Prüfer tatsächlich einzelne Motorradtypen gibt, bei denen es mit den geforderten Freiräumen knapp wird. Wie in so einem Fall dann verfahren wird, hat er nicht erzählt.
Gruß, Christoph