Wieviel dba sind erlaubt

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Hallo zusammen,
    wer kann mir erklären wie laut ein Motorrad sein darf. Alle reden von 80dba. In Test werden Auspuffanlagen mit Werte über 80dba nicht beachtet. Aber bei meiner ZRX1200R Bj. 02 steht auf dem Typenschild am Rahmen 91dba bei 4250 Umdrehungen. Wenn ich danach gehe wäre meine Dicke ja schon ab Werk viel zu laut. :baff:

    gruß Nobbie

  • Db-Messung.


    Entscheidend für die Homologation sind die Leistungs- und Geräuschmessung. Toleriert der Gesetz-
    geber einen Leistungszuwachs von fünf Prozent, so ist der Spielraum bei den Geräuschwerten nahezu
    Null : Stand- und Fahrgeräusch dürfen nicht lauter sein als beim Serientopf, selbst wenn dessen
    Fahrgeräusch unter dem Grenzwert von 80 dB (A) liegt. Schöpft das Referenzmotorrad durch Serien-
    streuung die zulässige Toleranz von einem dB (A) beim Fahrgeräusch und drei dB (A) beim Standge-
    räusch aus, darf auch der Zubehörauspuff mit diesen Werten gleichziehen.

    Das Fahrgeräusch wird auf einer Meßstrecke mit Norm-Asphalt ermittelt, die im Umkreis von 50 Metern
    keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang
    mit jeweils 50 km/h an die Meßstrecke heran; am Anfang wird voll beschleunigt, am Ende das Gas abrupt
    zurückgenommen. Das Ergebnis errechnet sich aus dem gerundeten Mittelwert der insgesamt vier
    Messungen aus beiden Richtungen, von dem ein dB (A) abgezogen wird.

    Bei der Standgeräuschmessung wird das Mikrofon in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad
    zur Längsachse und 0,5 Metern Abstand positioniert, während der Motor auf halber Nenndrehzahl gehalten
    wird (wenn Nenndrehzahl über 5000/min). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Meßwerten; gerundet auf
    volle dB (A).

    Die Polizei kann vor Ort nun das Standgeräusch prüfen. Das geht, wie bei der Homologation, mit einem
    Schalldruckpegelmesser auf Höhe der Auspuffmündung (im Winkel 45 Grad zur Längsachse und 0,5
    Meter Abstand) vor sich, und zwar auf einer ausreichend freien Fläche. Das gemessene Standgeräusch
    darf den im Fahrzeugschein angegebenen Wert um maximal fünf Dezibel überschreiten.

    Ps: Bei der Messung spielt es keine Rolle ob nun der originale oder ein Zubehör-Schalldämpfer montiert ist. Abweichende Messergebnisse sind an der Tagesordnung und hängen von mehreren Faktoren ab: genauer Winkel zum Fahrzeug sowie der genaue Abstand. Messgenauigkeit des Gerätes (Eichung) und insbesondere die s.g. Serienstreuung des Auspuffherstellers. Oft genug kommt es vor, dass die ersten Schalldämpfer einer Serie alle Anforderungen erfüllen, sie schaffen mühelos jede Geräuschmessung und mit der Zeit werden die Dinger, wie von Geisterhand immer lauter. "Toller Sound" verkauft sich eben besser. Wenn das teure Teil dann auch noch gefällig aussieht, freut sich das Bikerherz und die Gesetzeshüter warten schon. :read:

    ...have a nice Race....

    Put something exciting between your legs. :D

  • Hi Diagtech,

    das beantwortet aber noch nicht die Frage, ob nun die 80dBA gelten (oder ist das nur ein Beispiel?) oder die 91dbA vom Typenschild am Rahmen des Motorrades.


    Gruß
    Torsten

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • Tach nochmal,

    die 80 Db gelten für die Messung beim Fahren, die 91 Db gelten für die Lautstärke im Stand bei einer bestimmten Drehzahl.
    Für Fahrzeuge bis 5000 U/min (zur vollen Leistung) gelten dann 3/4 Gas. Für alle anderen Fahrezeuge gilt dann Halbgas, wie z.b. für die ZRX. Angaben zur max. Db findest du im Fahrzeugschein unter U1 und U3.

    ...netten Sonntag noch...

    Put something exciting between your legs. :D

  • ...ach so ist das.....werde dann mal sehen, was der Fahrzeugschein da so hergibt....

    Auf jeden Fall Dank für die Info

    Gruß
    Torsten

    Einmal Kawa - immer Kawa - aber grün muss sie sein:ddaumen:

  • habe vor 2 wochen beim tüv ne db messung machen lassen der sagt 88 db darf ich haben 106,3 hatte sie ;) ;)

  • Hi@ all,
    danke für die tollen infos, aber ich denke es kommt darauf an wie die Polizei messen tut. Wenn die wollen können die ja mit dem Winkel und dem Abstand noch mogeln nur um einen Strafzettel ausstellen zu können. Aber nach meinen letzten Infos dürfen sie das Motorrad NICHT mehr stilllegen. Und das Bußgeld beträgt auch nur noch 25 Euro.
    gruß Nobbie

  • Hallo zusammen,

    @nobbie
    Ich wohne hier am Rande des Allgäus. Wenn Du bei uns eine zu laute Tüte (egal ob eingetragen oder ABE) hast und aufgehalten wirst, und der kontrollierende Beamte zu viel Phon misst, fährst Du keinen Meter mehr. Die stellen Dich gnadenlos ab.
    Hast Du aber im Gegensatz einen glatten Reifen (sicherheitsrelevant?!), bekommst Du eine Anzeige, darfst aber weiter fahren.
    So etwas nenne ich Behördenwillkür.

    Eine schrott- und gebührenfreie Saison wünscht
    Warmduscher

  • @Warmduscher
    ich habe aber hier Forum gelesen das das gesetz geändert worden ist. Sie müssen dich weiterfahren lassen und das Bußgeld würde auch nur noch 25 Euro betragen.
    gruß nobbie

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