GPz 400 UT

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 04. od. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • Hallo,
    Habe die Plakette für meine GPz 400 UT Bj.86 bei der HU vom TÜV nicht erhalten, weil die "Anfahrsicherung bei ausgeklapptem Seitenständer ohne Funktion" war. Die Warnleuchte im Mäusekino blinkte, der Motor lief bei eingelegtem Gang weiter. Müsste der Motor dann eigentlich als Anfahrsicherung ausgehen? Gab es diese Absicherung 1986 schon? Gibt es dazu einen Hinweis in der Betriebsanleitung?
    Danke für Eure Bemühungen!

  • Ja das gab es da schon.


    Bei meiner wurde die beim letzten TÜV einfach abgeschraubt, der Seitenständer fehlte stand im TÜV Bericht ABER einer Plakette wurde angebracht.


    So hatte es der Vorbesitzer gemacht, er meinte der Seitenständer ist nicht TÜV Relevant also ab damit und nach dem TÜV wieder dran gemacht :P

  • Der Motor darf auch bei eingelegtem Gang noch laufen, allerdings mußt du die Kupplung gezogen haben.
    Und schon weißt du wo der zweite Teil der "Sicherung" liegt Kontrolliere doch einfach die beiden Schalter, denn meistens sind die nur verdreckt, wenn sie nicht bzw nicht ordentlich funktionieren.
    Wenn ich mich recht erinnere ( ich hatte nämlich auch einmal eine 400er GPZ ) sind beide Schalter mit einer kleinen Nase ausgestattet, die entweder abbricht, oder wie schon erwähnt einfach nur verdreckt ist.


    Das mit dem Seitenständer demontieren ist ok, aber danach wieder anbauen, ist doof, schließlich ist es ein sicherheitseinrichting die Sinn macht, denn der Seitenständer wird oft vergessen. sogar von Leuten die bis zu 12 Monate im Jahr fahren. :rolleyes:
    Der Killschalter wurde übrigens Anfang der 80er eingeführt, nachdem bei Honda ein paar Seitenständer selbstständig ausklappten und es dadurch zu tödlichen Unfällen kam.

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