Kawa-Werstatt ein muss ?!

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW evtl. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • Hallo Leute,


    wollte mal nach fragen ob man unbedingt zum Kawa-Werkstatt muss?
    Habe um die ecke ein ganz normale Motorradwerkstatt.


    LG
    Jasmin

  • servus!


    das hängt davon ab, ob deine kawasaki noch eine neufahrzeuggarantie hat oder nicht.


    wenn nicht ist es egal, ob das service in einer vertragswerkstatt gemacht wird, oder nicht.


    grüße,

    _______________________________________________________________



    madness takes its toll ...


  • Ähm


    Kawasaki ER 6n schwarz-gold Baujahr 06
    Bin selbst die 2. Hand.
    Vom Händer gekauft mit Garantie.

  • Zitat

    Original von Kawasaki-Lady


    Vom Händer gekauft mit Garantie.


    gebrauchtfahrzeuggarantie??
    dann wirst du in dieser zeit wohl zu dem händler müssen, wo du dein motorrad gekauft hast.
    garantiebedingungen sollten aber im kaufvertrag stehen ... :D


    lg,

    _______________________________________________________________



    madness takes its toll ...


  • Dann werde ich mal im Kaufvertrag nachschauen.


    Vielen Dank


    LG
    Jasmin

  • Zusammengefasst:


    Vor einigen Jahren ist die Marken-Werkstattbindung im Rahmen der Gewährleistungsansprüche bei Kfz (d.h.: gilt auch für Motorräder) wegen der Wettbewerbsfreiheit gerichtlich verneint worden.


    Kein Hersteller darf mögliche gesetzliche Garantie-/Gewährleistungsansprüche davon abhängig machen, dass das Fahrzeug bei einem Vertragsbetrieb gewartet wurde.
    Verpflichtend ist lediglich die Einhaltung des durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungsumfangs in den vorgegebenen Intervallen durch einen Meisterbetrieb und der Nachweis darüber durch entsprechenden Stempel im Wartungsheft.


    Ein gegenteiliges Urteil des BGH gibt es allerdings auch:
    Dabei ging es allerdings um den Fall, dass ein MB-Fahrer die 30jährige Garantie gegen Durchrostung in Anspruch nehmen wollte.
    In diesem Fall lautete das Urteil, dass aufgrund des zu erlangenden Vorteils (eben 30 Jahre Garantie) eine Werstattbindung nicht unangemessen sei.
    Das gleiche gilt für sogenannte Anschluß- und Gebrauchtfahrzeug-Garantie.

    Einmal editiert, zuletzt von FrankB ()

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