Freßspuren an Nockenwelle

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW evtl. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • Hailo, komme aus dem schönen Odenwald und habe mir vor 9 Monaten eine ZZR 1200 beim freundlichen geleistet. Mit 8000 km. Habe seitdem im Forum beobachtet dasses viele Props mit Pitting gibt.
    Nun war meine 12000er fällig, die ich nicht beim freundlichen habe machen lassen , sondern in einer anderen Fachwerkstatt, die haben nunn folgendes festgestellt:


    Fressspuren sind an allen 8 Einlassnocken vorhanden
    (vorrangig an der ablaufenden Nockenrampe). Die Riefen sind deutlich spürbar.
    Die Auslass ist ok. Für eine 100%ige Funktion und Haltbarkeit sollten Einlass-Nockenwelle und deren 8 Schlepphebel gewechselt werden.
    Nun die Frage, haftet der Händler wo ich das gekauft habe im Rahmen der Gewährleistung, oder hab ich nu den schwarzen Peter. Vielleicht hat ja einer schon ähnliches durchgemacht. Bin total aufgelöst


    Grüße aus dem schönen Odenwald
    Torsten

  • Das ist doch ein versteckter Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit.


    Das muss der Händler ran.

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    Viele Grüße aus Wattenscheid


    Der Old Didda - Dieter

  • Moin,


    ich geh mal davon aus das es sich beim Kauf um ein Gebrauchtfahrzeug handelte und es somit nur die üblichen 12 Monate Gewährleistung gab. Das würde bedeuten ,daß nach 6 Monaten ab Kauf eine Beweislastumkehr eintritt-d.h. der Käufer muß nachweisen , das der Mängel schon beim Kauf vorhanden war. Könnte in diesem Fall schwierig werden, dem Verkäufer an die Geldbörse zu gehen.



    Gruß Thomas

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