Versicherungsabwicklung

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Hallo,
    mir ist folgendes passiert. Ich bin letzte Woche meine ZRX gefahren, als sie 40km von meiner Wohnung entfernt stehnblieb (war im Endeffekt nichts schlimmes, sie läuft wieder rund). Ich habe den ADAC gerufen, der sie nicht fit gekriegt hat. Er kam mit Polo Caddy und Hänger hintendran und hat sie dann hinten aufgeladen. Nach 10m Fahrt höre ich es hinten Krachen und die Maschine liegt auf dem Hänger auf der linken Seite (ja, er hatte sie mit Spanngurten gesichert, aber anscheinend hat er das noch nicht so oft gemacht). Wir haben die Maschine dann wieder festgemacht, aber kurz vor der Werkstatt ist sie dann auf die rechte Seite gefallen.

    Zerkratzt sind jetzt: Kupplungshebel, Soziusfußrastenhalterung, Motordeckel links
    Hin ist: Der G.P.R. Endtopf rechts

    Meine Frage nun: Muss ich das reparieren lassen, oder kann ich von der Werkstatt auch nur einen Kostenvoranschlag fordern, mir den Betrag von der Versicherung des ADAC holen und dann zum Beispiel mit den Kratzern links leben und dafür eine Eagle Mach7 Komplettanlage ranzubauen?

    Schöne Grüße

    Jakob

  • Hi Jakob
    Du musst das durchaus nicht reparieren lassen,den kostenvoranschlag der Werkstatt oder des Sachverständigen bei der Versicherung einreichen und gut iss.

  • Du bekommst dann aber ueblicherweise nur den Betrag des Kostenvoranschlages OHNE Mehrwertsteuer.

    Die Mwst. wuerdest Du bekommen, wenn Du die Reperatur durchfuehren laesst. Muesstest dann lediglich die reale Rechnung einreichen.

  • Vielen Dank für die schnellen und eindeutigen Antworten.
    Wieviel darf die Werkstatt denn für das Erstellen des Kostenvoranschlag verlangen?

  • Hi Robo,

    viele WEs nehmen für einen KVA 25 Euro. Das Geld dafür bekommstu von der Versicherung bei Nachweis der Reparatur. Wenn du nach KVA abrechen willst, bekommst Du nur Netto. Die Mwst bekommst Du ebenfalls nur bei Nachweis der Reparatur.

    Ich als ehemalige Vers.kauffrau aus Kfz Schaden gebe dir den Tip auf Kosten der Versicherung (vorher abklären) ein Schadensgutachten machen zu lassen und dann nach GA abzurechnen. Viele Vers. weigern sich bei alten / älteren Fahrzeugen nach KVA abzurechen ohne das du auf die rote Liste kommst (davon bekommst du nix mit, Vers.betrüger oder die, die den Anschein machen stehen dort).

    Lg
    kati

  • Du willst lieber mit einem verkratzten Moped fahren und dir für das Geld einen anderen Puff holen ? :baff:

  • Es geht mir vor allem darum, dass wenn ich den Schaden reparieren lassen, genau der Endtopf wieder ran muss, der schon dran war. Nichts gegen den G.P.R. Titan-Endtopf. Aber wenn ich mir dessen Wert (etwas über 400€) auszahlen lasse und hundert drauflege habe ich eine Eagle Mach7 Komplettanlage zusammen.

  • Ich denke mal das dein Dealer da mitspielen würde, denn der Kunde ist König.
    da die GPR "momentan vergriffen" ist hat der Kunde ´nen Huni drauf gepackt und es wurde ersatzweise die Mach 7 montiert.
    Solte kein Problem sein.
    Oder auf der Abrechnung heißt der Puff GPR Mach 7 . Die Differenz würde ich aber trotzdem bezahlen, nicht das sich die Versicherung quer stellt.

  • Ich habe das bei mehreren Leuten bei meinem Kawasaki-Händler angesprochen aber die haben alle gesagt, dass sei nicht möglich. Selbstverständlich hätte ich die Differenz direkt bezahlt. Aber wie gesagt, die wollten es nicht machen.

  • Am besten ist immer sowas direkt mit der regulierenden Versicherung abzusprechen. Rede doch mal mit denen und auch darüber, dass du die Differenz selber bezahlst. Ich als ehemalige Sachbearbeiterin würde dir das durchgehen lassen. So einen ähnlichen Fall hatte ich mal. Das Problem ist halt, dass der SB das so regulieren muss das später wenn die Aktenrevision kommt, nix unklar ist oder sowas.

    Drücke dir die Daumen.

    Lg
    kati

  • Zitat

    Original von Philoman
    unkostenpauschale nicht........

    25 Euro, nicht 40 ;)

    Lg
    kati

  • Hallo Kati,
    vielen Dank für Deinen Tip. Die Abwicklung zieht sich zwar hin aber wenn alles glatt läuft sollte ich eine Mach7 Komplettanlage bekommen, zu der ich den überschüssigen Teil dazubezahle.

    Ich habe noch zwei Fragen.

    Die alten Teile muss mir die Werkstatt doch rausgeben, richtig? Wird der Verursacher des Schadens (in diesem Fall der ADAC) die Teile nun einfordern oder kann ich die weiterverkaufen?

    Beim ersten Fahren nach dem Werkstattbesuch merkte ich, dass es beim Bremsen ein Ruckeln gab. Wie vermutet hat sich herausgestellt, dass eine Bremsscheibe beim Umfaller auch betroffen war und ausgetauscht werden muss. Zwischen Übermittlung des Kostenvoranschlages und Freigabe des ADAC vergingen fast zwei Wochen, bis ich den Werkstatttermin habe nochmal zwei. Kann ich (zumindest für die erste Phase) eine Ausfallentschädigung verlangen? (Auch wenn ich die Maschine die zwei Wochen bei mir abgestellt habe? Sie war theoretisch fahrbar, aber die unwuchtige Bremsscheibe war ein Sicherheitsrisiko und ich bin sie nicht gefahren)

    Schöne Grüße

    Jakob

  • Hej,

    also nach meinem Crash letztes Jahr stand meine Kiste den kompletten Sommer in der Werkstatt und ich konnte, trotzdem sie rein theoretisch fahrbar gewesen ist, ne ziemliche Summe an Nutzungsausfall bekommen. Ging allerdings nur, da ich aus mehrerlei Gründen nen Anwalt eingeschaltet habe.

    Also, Anspruch auf eine Entschädigung für die Nichtnutzung hast du sicherlich. Gerade, weil ich auf eine Fahrt, mit einer nicht einwandfreien Bremse lieber verzichten würde. Kann ja keiner von dir erwarten, dass du mit so einem Sicherheitsrisiko unterwegs sein sollst

    Schöne Grüße, Sascha

    ______________________________________
    Dann wollen wir der Sache mal Gin geben

  • Hallo,

    die kaputten Teile sind "Eigentum" der Versicherung des ADAC. Er kann sie einfordern. Tut die Versicherung aber nicht. Also: Füsse still halten und wenn die Sache abgeschlossen ist und keiner was eingefordert hat sind die Teile dir.

    Über eine Entschädigung würde ich mich mal mit der Versicherung unterhalten. Nicht direkt auf den Putz hauen, sonder mal höflich nachfragen. Müsste klappen...

    Gruss
    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von masi29 (20. Juni 2009 um 21:33)

  • Richtig.

    Ich habe dir dazu ja eine PN geschrieben.

    Nutzungsausfall erhält man bei einem Motorrad nur, wenn man kein Auto hat und das Motorrad beruflich nutzt. Ein Motorrad ist ein Freizeitsport und kein Fortbewegungsmittel wie ein PKW (laut Versicherung).

    Wenn die Versicherung den Fall abgewickelt hat kannst du die Teile weiter verkaufen. Jetzt würde ich damit noch warten.

    Lieber die Versicherungen immer fragen bevor ihr was macht, das kommt besser. Ich habe es gehasst wenn die Leute immer gleich alles schon repariert haben und erst dann den Schaden gemeldet hatten. So ne Leute haben bei mir immer nen betrügerischen Nachgeschmack. Weil es meist die Leute sind die täglich anrufen wo dsa Geld bleibt aber kein Verständnis dafür haben das man auch erstmal prüfen muss und wir auch nix zu verschenken haben.

    Kopf hoch! Die Saison ist noch lang :) Lieber noch 2 Wochen warten als fahren mit kaputten Bremsen udn nen lebenlang Querschnitzgelähmt.

    Lg
    kati

  • Zitat

    Original von Kaddi

    Nutzungsausfall erhält man bei einem Motorrad nur, wenn man kein Auto hat und das Motorrad beruflich nutzt. Ein Motorrad ist ein Freizeitsport und kein Fortbewegungsmittel wie ein PKW (laut Versicherung).

    Um einfach mal einen anderen Denkansatz in die Runde zu werfen: in dem Moment, wo ich Eigentümer eines Gegenstandes bin (Winterschuhe, Gummipuppe, Fotoaparat, etc), habe ich das uneingeschränkte Recht, zu jeder, von mir bestimmten Zeit und in jedem von mir bestimmten Umfang, die Funktion dieses Eigentums zu nutzen. Sollte mir dieses Recht verwehrt bleiben (durch Fremdeinwirkung), bin ich schon der Ansicht, dass man dabei von Nutzungsausfall sprechen kann! Gerade im Sommer bei einem Gegenstand wie einem Motorrad. Dabei sollte es auch nachrangig darum gehen, ob es sich um einen Freizeitgegenstand handelt, oder um einen beruflich genutzten.

    Ich bin kein Jurist, kann demnach keinerlei VERBINDLICHE Auskunft dazu geben. Meine persönliche Erfahrung zeigt allerdings, dass es geht, trotzdem ich einen eigenen PKW besitze

    Viele Grüße, Sascha

    ______________________________________
    Dann wollen wir der Sache mal Gin geben

  • Zitat

    Original von Kaddi

    Nutzungsausfall erhält man bei einem Motorrad nur, wenn man kein Auto hat und das Motorrad beruflich nutzt. Ein Motorrad ist ein Freizeitsport und kein Fortbewegungsmittel wie ein PKW (laut Versicherung).


    das stimmt nicht ganz . Auch Motorradfahrer bekommen Nutzungsausfall, auch wenn das Motorrad nur manchmal zum "in die Arbeit fahren" genutzt wird.
    also hol dir die Kohle. Jeder Mopedfahrer bekommt seinen Nutzungsausfall

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