Reifenbindungen für Motorräder

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 08.02. KREFELD (Details im Thema)

  • Servus Gemeinde,

    bin heute von einer 3 tägigen Weiterbildung zurück
    gekommen und hab wichtige Infos für euch.

    Mit dem 01.04.2005 fallen die Reifenbindungen endgültig weg.
    :tanzr: :hüpf: :musik:

    Dies ist einer EU-Richtlinie geregelt, allerdings müsst ihr auf folgenden Passus achten:
    Reifen nur von einem Hersteller

    Dann is ja klar vorne und hinten den gleichen Hersteller.

    Bis dahin gilt: Wer einen nicht eingetragenen Reifen fährt handelt sich ne Ordnungswidrigkeit ein die Betriebserlaubnis erlischt jedoch nicht, wenn man beweisen kann, daß der Reifen auf anderen Motorrädern gefahren werden darf.
    Größe, Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex müssen stimmen

  • Heist da das ich , wenn ich bereit bin das Riskio für ne Ordnungswidrigkeit belangt zu werden, z.B. ohne weiteres einen Reifen fahren kann der z.B. auf der ZRX 1200R oder der ZX 6R freigegeben ist?

    Gruß

    Christian

  • Wenn die Größe, der Geschwindigkeits-Tragfähigkeitsindex passt. Ja
    Denk aber dran solange nix passiert ist alles ok bei einem Unfall kann die Sache aber ganz anders aussehen.

  • Hi.

    Aber genau die Sache im Falle eines Unfalls ist doch entscheident.

    Angehalten wird man wegen eines falschen Reifentyps eh nicht.


    Gruß,
    Christian

  • Servus Christian,

    wenn schon solche Urteile vom Oberlandesgericht entschieden worden sind gehe ich davon aus, dass im Falle eines Unfalles nicht entscheident ist ob der Reifen eingetragen ist oder nicht da die Betriebserlaubnis ja nicht erloschen ist.
    Aber hier wird der erste Fall entscheident sein.
    Sobald Urteile vorhanden sind werde ich es euch mitteilen.

  • Das mit den Reifen kapiert doch selbst der TÜV nicht mehr.
    Lade dir vom Hersteller deines Reifenvertrauens irgendeine Freigabe runter, setze deine ZRX selbst ein und du hast ne einwandfreie Freigabe für den TÜV.
    Seitdems diese Internetfreigaben gibt kanns doch eh niemand mehr kontrollieren.
    Und Blödsinn ists auch. Mit freigegebenem Reifen hab ich Shimmie, mit nicht freigegebenen fahr ich freihändig.

    Hartmut
    ( Ach ja, für Mitleser... das da oben ist ein Joke
    :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D und selbstverständlich verboten...KLAR??? )

  • Auf die Umsetzung bin ich auch gespannt habe aber auch schon von Polizisten gehört die hier sehr großzügig damit umgehen weil sie es selber nicht genau wissen.

  • Ich hab gestern mal bei Dekra nachgefragt. Der Typ sagte nur das er diesbezüglich noch nix "schriftliches" hat. Heist wohl er hat davon gehöhrt, aber es ist noch nicht öffentlich.

  • Doch die EU-Richtlinie ist schon draußen, aber die nationalen Mühlen mahlen da sehr langsam.

  • Hab ich mir schon gedacht. Und er hat das schriftlich ja auch deutlich betont. Sprich er hats nur noch nicht schriftlich bekommen.

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder wartet mal ab bis die ganze Sache im Gesetzblatt abgedruckt ist dannwerden auch die einschlägigen Zeitschriften darüber berichten.

  • Da hab ich doch mal in meinen neuen schein reingeschaut. Unter Reifen steht: 120/70ZR17 58W ....sonst nix
    Dann ist da die FZ-Identifikationssnummer unter der zeile E eingetragen, dahinter ist ein *

    den Stern finde ich gaaanz unten wieder: * reifenfabrikatsbindung gem. betriebserlaubnis beachten.

    Nun hab ich mal meinem Mopedfahrenden Anwalt nachgefragt was das denn bedeutet.
    Er legt dieses Geschreibsel folgendermaßen aus. Für meine ZRX gillt der BT 020 und sonst nix....gar nix. Selbst die Freigaben gelten nach diesem eintrag nix mehr...gar nix mehr, da meine Michelin ja nicht in der betriebserlaubnis erwähnt seien.
    Da dies aber irgendeine Beamtenwillkür sei, völlig ohne rechtsbegründung müsste ich jeden prozess gewinnen.
    Na wunderbar. neben der betriebserlaubnis ( wer von euch hat so was?) muss ich in Zukunft auch noch das richtige Gerichtsurteil mitführen. :avatar70195::avatar70195::avatar70195:
    Hiermit beantrage ich dann gleich die auflastung meines Mopeds, das die ganzen mitzuführenden Unterlagen zu schwer sind.
    Hartmut

    Einmal editiert, zuletzt von Hartmut (1. Mai 2006 um 08:52)

  • Zitat

    Original von Hartmut
    Da hab ich doch mal in meinen neuen schein reingeschaut. Unter Reifen steht: 120/70ZR17 58W ....sonst nix
    Dann ist da die FZ-Identifikationssnummer unter der zeile E eingetragen, dahinter ist ein *

    den Stern finde ich gaaanz unten wieder: * reifenfabrikatsbindung gem. betriebserlaubnis beachten.

    Nun hab ich mal meinem Mopedfahrenden Anwalt nachgefragt was das denn bedeutet.
    Er legt dieses Geschreibsel folgendermaßen aus. Für meine ZRX gillt der BT 020 und sonst nix....gar nix. Selbst die Freigaben gelten nach diesem eintrag nix mehr...gar nix mehr, da meine Michelin ja nicht in der betriebserlaubnis erwähnt seien.

    Wenn du einen anderen reifen fahren willst, dann ist das doch kein Problem, wenn es für den gewünschten Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt. die mußt Du dann allerdings mitführen.

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