Da ein Hersteller für Auspuffanlagen für seine verkauften Auspuffanlagen mit E-Nummer oft keine ABE`s liefert kann sie von zuständigen Personen auch nicht verlangt werden. Das ist Fakt! Die E Nummer sagt aus das die Anlage zugelassen ist, nur für welchen Typ von Krad ist nicht eben so ersichtlich. Man kann die Anlage eigentlich auch nur in die Papiere eintragen wenn man Unterlagen zum Auspuff hat, die ja oft nicht mitgeliefert werden.
Hatte die Diskussion hundertfach mit Besitzer von Auspuffanlagen mit E Nummern. Habe zig Schreiben an Kunden weitergegeben ( kann man mitführen ).
Sollten die ´Blauen` das nicht akzeptieren gibts auch noch die `Grünen` oder `Roten`
.
Das eine Auspuffanlage mit E Nummer nicht an euer Krad gehört muß derjenige der das bemängelt erstmal beweisen. Bei Prüfungen durch die Polizei unterwegs fallen die Auspuffanlagen mit E-Nummer eher auf weil sie fast alle ( mit DB Killer ) zu laut sind.
Bei der Polizei kennen sich die Kradpolizisten mit solchen Dingen am besten aus.