ritzel eintragen?

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • hi,

    ne kurze frache:

    nen kumpel meint, man muss ne 16er ritzel eintragen lassen, da sich die übersetzung ändert, und das sich ja auch auffed fahrverhalten auswirkt.

    weiss da jemand wat drüber??(?(?(?(

    mfg randolf

  • hi randolf

    wir wohnen ja hier in deutschland, von daher denke ich, dass dein kumpel recht hat, aaaaber, das sieht doch nun wirklich niemand unter dem schönen schwarzen deckel..........
    also so würde ich es halten, mein 47er kettenrad ist auch nicht eingetragen :D .


    achim

  • @Randolf,

    wenn der Endtopf nicht eingetragen ist, dann mach dir über das Ritzel mal keine gedanken. Das merkt sowieso kein Mensch. Hihi, aber der Endtopf fällt auf :D

    Wolfgang

    "Wer fragt, ist ein Narr für zwei Minuten. Wer nicht fragt ist ein Narr für immer."

  • hi

    denke ich auch....es gibt blinde bullen, aber bind + taub??? :D ne, ne, gewisse einstellungskriterien haben die doch!!!!!!!!!!!!!!

    gruss


    achim

  • is auch so meine befürchtung.

    wenn ich mal kohle überhab, melde ich mich mal bei ansgar für ne komplettanlage.

    gruss randolf

    (gibt nächsten monat nen 13tes gehalt(freu))

  • ...welch schönes wort: WEIHNACHTSGELD

    wer weiss wie lange noch.......in den zeiten machen die arbeitgeber doch, was sie wollen...........

    gruss


    achim


    ps. bei uns aber auch noch: november = dicke tüte!!!

  • na das passt doch:

    NE DICKE TÜTE FÜR NE DICKE TÜTE :lach::lach::lach::lach::lach::lach::lach:


    allen ein gesegnetes Weihnachtsgeld, randolf

  • Hi,

    da du die Übersetzung geändert hast, erlischt deine Betriebserlaubnis für das Moped. Das heist du verlierst den Versicherungsschutz im Falle eines Falles. Bei einer Kontrolle wird dir die Weiterfahrt untersagt und das Ritzel beschlagnahmt auserdem gibt es eine Anzeige sowie Punkte.

    Gruß

    Michael

  • Hi,

    diese Weisheit habe ich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung die dir auch jeder Prüfer bestätigen kann oder auch dein Versicherungsmensch.

    Gruß

    Michael

  • Die Wahrscheinlichkeit das die dich damit erwischen ist aber bei dem Voderen Ritzel gleich Null. Ist ja die Abdeckung drüber. Und auseinander nehmen tun die das Ding nur wenn du einen Totgefahren hast.

  • hi

    was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    grundsätzlich war die frage, ob das eintragungspflichtig sei.
    ich denke, wenn man gesetzeskonform handeln will, dass es eintragungspflichtig ist. du veränderst zb. die höchstgeschwindigkeit; uach wenn die fuhre langsamer wird.


    achim

  • Hallo
    Eigendlich ist eine Übersetzungsänderung eintragungspflichtig ! Da aber unsere geliebte ZRX das falsche Baujahr hat, kann man sowas nur in Verbindung mit einem Abgasgutachten realesieren !
    Da sich mit Änderung der Übersetzung auch die Abgas und Geräuschwerte ändern !
    Die Übersetzung steht zwar nicht im Brief aber es gibt ein sogenanntes Homologationsbuch indem alles steht (bei KBA )
    Bei mir habe ich auch eine andere Übersetzung.
    org. 17 / 45 jetzt 18 / 48 wegen der Schwinge !
    Ich könnte es bei mir eintragen lassen, da ich ein Gutachten habe (Flachschieber usw.).
    Ich mache es aber nicht, da man wenn eine Größe eingetragen ist , sofort sieht , wenn man doch mal was anderes draufmachen will !

  • @emrys

    der lenker is ja och ned eingetragen, aber wenzde nen annern drannfummeln tust must ihn auch eintragenlassen.

    da weiss die polente auch nicht, was original war.

    randolf

  • Das kann doch nicht war sein! :xbg:

    Ihr wollt mir also ernsthaft verkaufen:
    Wenn ich mein Moped langsamer mache, ändere ich die Höchstgeschwindigkeit und muß eine Eintragung machen lassen? ;(
    Und warum ändern sich die Abgas und Geräuschwerte? ;(

    fundolf
    Was für ein Lenker? ?(

  • Hallo
    Ja, genau !
    Denn es müssen Änderungen eingetragen werden.
    Ob sie was verbessern oder verschlechtern spielt dabei keine Rolle !
    Die Abgas und Geräuschwerte verändern sich , da die Prüfung in einer bestimmten Abfolge von vorgegebenen Abläufen gemacht wird ! Um das mal ganz grob zu sagen, wird bei einem bestimmten Gang Gas gegeben . Und bei diesem Tesablauf müssen bestimmte Werte eingehalten werden.

  • Babene!

    Ist bei mir aber sowieso egal!

    Keine Eintragung für Lenker, Fußrasten, 190er Metzeler Rennsport, Verkleidungsblinker, Stahlflex Bremsleitungen, ... ;(

    Muss ich die Castrol Race Bremsflüssigkeit auch eintragen lassen? ?(

    Ich glaube da disqualifiziert mich die Rennleitung sofort!


    Aus eine Sturz- und Bullenfreie fahrt! :P


    Ciao,
    Atze

  • Na eingetragen werden muss es is ja ne bauartliche veränderung. Abgasgutachten kann auch sehr gut sein. Da sich ja die Geschwindigkeit und die dabei vorgesehene Drehzahl ändert. Ich sollte damals auch ein Abgasgutachten vorlegen,hatte eine Audi GTE maschiene in nen GTI gebaut. Die liefen damals baugleich vom Band und bekahmen nur andere Seriennummern. Aber bei uns giebts ja für alles ne Vorschrift X( .
    Aber ich würde mich einfach mal beim Tüv erkundigen vieleicht reicht ja auch ein fahrversuch (Einzelabnahme). Und beim Tüv anrufen is ja einfach :xbg:

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