Im § 20 der StVO ist ganz klar das Verhalten geregelt.
Absatz1 : An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
Absatz 2: Wenn Fahrgäste ein- oder Aussteigen darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, das eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Wenn nötig warten.
Absatz 3: An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben dürfen nicht überholt werde. Wenn der Bus nun steht darf mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden das gilt auch auf der Gegenfahrbahn ohne bauliche Trennung.
Absatz 4: Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen wenn nötig muss man warten.
Ich hoffe das hilft euch weiter
Gruß Michael