Abgasanlage §49 StVZO

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 04. od. 18.05.2024 im Bergischen (inkl. Tour)

  • vom 12. Jnuar 2003,
    von ZRX1200:


    An Krafträdern dürfen nur Abgasanlagen oder teile von Anlagen verwendet werden die mit einer Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Ist das nicht der fall besteht die Möglichkeit eine Betriebserlaubnis von einem TÜV Prüfer erstellen zu lassen. Dies wird gemacht wenn man eine Abgasanlage selber baut oder eine bauen lässt. Besteht aber der Anlass zur Annahme dass ein Fahrzeug diesen Anforderungen nicht entspricht so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet den Schallpegel feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der Umweg nicht mehr als 6 Km beträgt. Nach der Messung ist dem Halter ein eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die kosten der Messung fallen dem Halter zur last wenn der für das Fahrzeug zulässige Geräuschpegelpegel überschritten wird. Schalldämpfer müssen so angebaut sein, dass deren Austrittsrichtung parallel zur Ebene durch die Fahrzeug-Längsachse gerichtet ist. Schalldämpfer mit ABE oder EWG müssen nicht eingetragen werden, nur solche wo nur ein Teilegutachten oder Prüfbericht vorliegt. Trotzdem kann man eine Auspuffanlage auch nach eigenen Vorstellungen bauen. Dabei ist zu beachten dass die maximal auftretenden Geräuschwerte denen im Fahrzeugbrief entsprechen bzw. die zulässigen Fahrgeräuschgrenzwerte nicht überschreiten.


    Anmerkung: "Für Standgeräusche gibt es keine Grenzwerte"!


    Die Motorleistung darf sich maximal um 5 % ändern. Ansonsten ist zusätzlich ein Abgasnachweis erforderlich, sofern das Fahrzeug nach dem 01.01.89 erstmals zugelassen wurde. Die Nachmessung über Geräusch und Motorleistung kann vom Sachverständigen verlangt wird, wenn kein entsprechendes Gutachten vorliegt.


    Die Eintragung von Austauschschalldämpfern ohne EG-Kennzeichnung ist nur an Krafträdern möglich, die vor dem 01.04.94 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • vom 12. Januar 2003,
    von CHAPMAN:


    ...hast du §49 StVZO so im kopf, wenn dich der freund vom trachtenverein, grimmig dreinschauend, am strassenrand zur brust nimmt??

  • vom 12. Januar 2003,
    von ZRX1200:


    @Chapman,


    hast ja vielleicht Recht, soll ja nur eine Anregung sein das man sich nicht sofort alles gefallen lassen soll, solang man Höflich bleibt, kann man das ja mit dem Sheriff ausdiskutieren.
    Natürlich nur dann wenn man nicht vorher wie Eddie Lawson mit vollem Rohr durch die Ortschaft geknallt ist.

  • vom 21. Januar 2003,
    von Petrovski:


    Hat jemand Erfahrung mit sowas gemacht?
    was fürn Spruch muß ich loslassen wenn die Grünen mich mit ner Race-Tüte anhalten?
    ich habe nämlich folgendes gehört:
    wenn man sich dem Vorwurf der Vorsätzlichkeit aussetzt,dann wirds nochmal teurer!(also falscher Spruch: klar weiß ich daß das zu laut ist,komm aber grad vom Renntraining,der Isle of Man etc..)Mit dieser Antwort wird es dann nochmals verschärft weil man vorsätzlich gehandelt hat.
    Das gleiche gilt natürlich für jede Art manipulierter Dämpfer und rausgedrehter DB-eater auch. (Spruch:klingt halt geiler...)
    Anders ist es,wenn man den Doofen spielt(Spruch:hab auch gerade gemerkt,daß das lauter geworden ist,da ist doch grad was kaputtgegangen.../hab das Moped so gekauft und ist mir gar nicht aufgefallen/komisch,ich hab doch ne EG-Betriebserlaubniss dafür/huch,die Nummer paßt ja gar nicht/klar,bau ich sofort ab...).Hier ist der Vorsatz dann schwer nachweisbar und somit ist das Vergehen nur fahrlässig und wird mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft.
    Hat jemand schon mal sowas erlebt und weiß,wie das dann läuft??
    Moped weg?
    zwangsstillgelegt etc.?
    oder fahr ich mit ner Strafe weiter muß dann paar tage später mit dem munderschönen Serientopf irgendwo vorfahren und den Saubermax spielen??

  • vom 21. januar 2003,
    von Chapman:


    ...grosse klappe + schlaue sprüche haben in dieser situation noch niemandem genutzt.
    ich denke, volle deckung und dackelblick helfen da am meisten, jedenfalls in 8,5 von 10 fällen.


    im zweifel hält die trachtengruppe eh zusammen + du lässt den esel stehen; wahrscheinlich 150 km von zu hause und niemand kann dich mit nem anhänger abholen!!!


    kann es was schöneres geben?!

  • vom 22. Januar 2003,
    von ZRX1200:


    ich Denke das hängt wahrscheinlich von der Situation ab, ob dich der Dorfsheriff oder ein Mopedsheriff anhält, wobei ich auch glaube das man mit der Dummsteller Version in den meisten Fällen am besten da steht. Theoretisch könnte man mit einem vor Ort wieder eingebauten DB-Killer weiterfahren (Moped würde ja wieder der StVZO entsprechen), aber dann müsste man eingestehen das Teil mit Absicht ausgebaut zu haben. Ich bin zum Glück
    noch nicht in dieser Situation gewesen, aber bei meinen Bekannten war die Konsequenz immer das man das Moped mit ne´m Hänger bei der Trachtengruppe abholen musste, auch wenn das lt. Gesetz nicht zulässig ist. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel ? dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen ? kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 ? 2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Allzeit eine Kontrollenfreie Fahrt.:xbg:
    Gruss Wolfgang

  • vom 22. Janaur 2003,
    von Roadrunner:


    Ich denke mal nicht dass die Kollegen die Kisten sofort still legen.
    Habe zwar schon öfter davon gehört, aber in den meisten fällen war da eine zu große Klappe am
    Werk.
    Wer die Schnau...sorry den Schnaben in so einer Situation so weit aufreißt ist selbst schuld.
    Wie achim schon anmerkte der Dackelblick bringt einen bestimmt weiter.

  • vom 22. Januar 2003,
    von CHAPMAN:


    hi leute


    bin mal in meinem früheren "alfa-leben" von einem sheriff mit den worten angehalten worden:" ich verbiete ihnen die weiterfahrt, ihr auspuff ist zu laut. da haben sie dran manipuliert!"
    ich hatte ehrlich nix am auspuff geändert, ein gtv 6 hört sich, je nach drehzahl, einfach nur megageil an. meine rettung war, dass ein anderer gtv mit manipuliertem auspuff an uns vorbeirauschte (kein witz, dem menschen war ich echt dankbar!!!), und das ding hörte sich an wie schumis ferrari.
    ich durfte dann weiterfahren, ob sie den anderen noch gekriegt haben, weiss ich nicht, aber argumente die beiden bullen zu überzeugen, hätte es nicht gegeben.
    man steht auf jeden fall ziemlich doof da, wenn die jungs so tolle sprüche, wie oben formulieren.
    manchmal denke ich eh, die wissen nicht immer was sie sagen und dürfen.
    aber in der eigentlichen situation vor ort haben die immer die besseren karten.


    gruss Achim

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