Eigentlich dachte ich das gemäßigtes Überholen im Stau für Motorradfahrer seit ein paar Jahren erlaubt ist. Aber seht mal her was ich hier gefunden habe:
http://www.fahrtipps.de/frage/motorrad-stau.php
Darf man nun, oder nicht ?
-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --
Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich
Eigentlich dachte ich das gemäßigtes Überholen im Stau für Motorradfahrer seit ein paar Jahren erlaubt ist. Aber seht mal her was ich hier gefunden habe:
http://www.fahrtipps.de/frage/motorrad-stau.php
Darf man nun, oder nicht ?
das gibts ja garnicht. genau DAS thema wollte ich gerade eröffnen.
ich stand gestern und heute auf der 52 vor düsseldorf mit meinem auto im stau. gestern eine halbe ewigkeit, heute "nur" 45 mins.
weil niemand das reißvrschlussverfahren gebacken kriegt. 3 auf 2 und 2 auf 1 spurig.
viele moppeds sind gestern zwischen den autoreihen hindurchgefahren. heute auch. jedoch stand heute die polizei auf dem seitenstreifen und hat zwei biker herausgewunken.
ich hab keine ahnung was die bezahlen mussten oder welche strafe auf diese beiden zukommt. ich würde das nämlich gerne mal wissen, ob das lediglich mit 15 euro bußgeld verbunden ist oder was einen da auch immer erwartet.
dann mach ich das nämlich demnächst auch
Also so ein ähnliches Thema hatten wir schon mal hier im Forum. Das Durchfädeln war schon immer verboten das ist klar. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es meistens von der Polizei geduldet wurde.
@ruffy: Dass die netten grünen Herren tatsächlich jemand rausgezogen haben, hab ich noch nie gesehen. Also DAS ist mal wirklich selten - finde ich jedenfalls.
Als meine Kumpel und ich am Sonntag auf dem Heimweg von Italien in München im Stau standen, sind wir auch zwischen den Autokolonnen durchgefahren. Darunter waren auch ca. 15 Streifenwagen der Bereitschaftspolizei Bamberg. Die haben sogar recht zügig Platz gemacht, damit wir durchkommen..
Verkehrte Welt...
Wollte jetzt nicht unbedingt als dümmster sterben, aber ich arbeite daran.
Es gibt viele Auszüge aus diesem §5 der STVO einmal darf man , dann darf man wieder nicht.Schaut mal, hier darf man:
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StVO § 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
Überholen/Vorbeifahren im Stau ist nur unter erhöhter Aufmerksamkeit und max. 20km/h mehr, als die stehenden/rollenden Fahrzeuge erlaubt
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also die vollkommene auslegungssache und beamtenlaune quasi?
ich muss nur wissen was da als strafe auf mich zukäme. punkte kann ich mir nämlich keine mehr leisten g*
@ ruffy
uups ! Das ist natürlich schlecht, wenn man auf so ein willkürliche Bestrafung bekommt und das Punktekonto schon strapeziert ist.
In den letzten zwei Tagen habe ich so ziemlich alles gelesen, ( die Polizei war auch im Stau und hat mir extra Platz gemacht , bis zum anderen Extrem 100 DM + 3 Punkte)
was stimmt nun ?
@All:
Also: Das mit der erhöhten Aufmerksamkeit beim Vorbeifahren im Stau bedeutet in dem Fall, dass man auf der rechten Spur schneller fahren darf als auf der linken. Aber nur wenn man rechts nicht schneller ist als 20 km/h mehr als die linke Spur.
Das bezieht sich NICHT auf Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugen. Das ist definitiv verboten.
Das obige ist quasi nur deshalb extra in der StVO aufgeführt, weil es ja sonst bei Stau ein "rechts überholen" wäre, wenn man auf der rechten Spur schneller fahren würde. Und das ist ja auch verboten..
Deshalb nennt man das ja im Amtsdeutsch auch nicht "rechts überholen", sondern "rechts schneller fahren als links". Und das darf man eben nur bei Stau (definiert übrigens nur bis 80 km/h Geschwindigkeit), bei einer Einfädelspur (Beschleunigungsstreifen) und z.B. im Stadtverkehr bei mehrspurigen Straßen weil dort ja freie Fahrspurwahl herrscht für Fahrzeuge bis 2.8t.
Ich hoffe mal mein Geschreibsel ist einigermaßen verständlich rübergekommen.
ich habe zu diesem thema einen fahrlehrer befragt. es ist so, dass man nur LINKS überholen darf, das tut man, wenn man durch die fahrzeuge fährt. das man nicht rechts überholen darf ist richtig, das ist aber erlaubt, wenn sich LINKS fahrzeugschlagen gebildet haben und wenn man mit schrittgeschwindigkeit durchfährt, dann ist das kein thema.
also wenn im stau erteinmal die erste hemmschwelle überschritten ist, mache ich es auch.
auch schon an der grünen fraktion vorbei.
habe ein herauswinken der grünen nur beobachtet, wenn die standspur mitverwendet wurde.
denke das es im allgemeinen geduldet wird, man muss aber immer berücksichtigen, das es autofahrende "zicken" gibt, die mit absicht "zumachen", weil sie vermutlich anderen das weiterkommen nicht gönnen!?
generell gilt doch des mopped in der stvo auch gleichwertig wie ein 2-spuriges fahrzeug, oder?
also seinerzeit hatte ich meinen fahrlehrer auch interviewt, z.b. beim durchschlängeln an ampeln und bahnübergängen.
allerdings handelt es sich da ja um stehende schlangen, und da wurde mir gesagt, des sei in ordnung, wird "geduldet".
grüssle randolf
Ich meine mich noch an meinen alten Herrn Fahrlehrer zu erinnern, der mir einrichterte, dass bei einem Überholvorgang ein Fahrspurwechsel vollzogen wird. Zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einer Spur ist - wie ich meine - nicht erlaubt (daher fahren wir in der Kolonne auch immer brav versetzt, gelle??? ). Dieser Fall ist aber nicht gegeben, wenn man sich zwischen zwei stehenden Fahrzeugschlangen durchquetscht oder aber die sich selbsterklärende STANDspur nutzt.
So ist das meiner Meinung nach: Einen Stau darf man nur auf einer eigenen Fahrtspur rechts wie links in angemessener Geschwindigkeit überholen. Auf der Spur der stehenden Kolonne zu überholen, ist nicht erlaubt (allein wg. Unfallrisiko, wenn einer mal ne Tür aufmacht und das Motorrad den Typen mitsamt Tür kaltverformt). Also müssen wir uns hinten anstellen, ob Moped oder Messerschmitt Kabinenroller (der sicher auch durch so eine Lücke passen würde)...
Hab mal Polizei gefragt:
Fährt das Motorrad zwischen den Autos und den Spuren hibdurch wird es geduldet,aber verboten ist es trotzdem!!
also ist es immernoch auslegungssache?
ich denke auch, dass es drauf ankommt WIE man da durchfährt. wenn man mit 80 oder schneller durch die stehenden fahrzeuge fliegt, dann sollte man dafür auch bestraft werden, weil das die absolute, rücksichtslose gefährdung darstellt und mehr als fahrlässig ist.
wenn man aber vorsichtig, bremsbereit und nicht viel schneller als schritt da durchfährt, dann find ich das vollkommen ok.
hier nochmal §5 und §6 der STVO! daraus ergeben sich meine ausführungen eigentlich auch. der rest ist dann scheinbar nurnoch auslegungssache. wenn ein polizist dich also anscheißen will, dann tut er das auch.
ZitatAlles anzeigenStraßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§6 Vorbeifahren
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Ich selber bin drei Mal in solch eine Situation gekommen. Und einmal machte ich Platz, als von hinten ein anderer Biker richtig angerast kam. Naja, und ein Autofahrer wollt mich nicht vorbei lassen. Irgendwann sah ich dann ne Lücke.
Im Stau, wenn die Kolonne steht, ist klar, vorbei fahren. Aber ab ner gewissen Geschwindigkeit (zirka 30 km/h) ordne ich mich wieder in ner Spur ein.
ZitatOriginal von Fundolf
generell gilt doch des mopped in der stvo auch gleichwertig wie ein 2-spuriges fahrzeug, oder?
Nicht ganz, denn bei einem Überholverbot darf nichts überholt werden, außer das Zweirad, denn das ist ein einspuriges Fahrzeug.
Fette Idee, wenn auf der Landstrasse Überholverbot ist könnten sich die PKW´s ,die wir vorher überholt haben alle "rächen" und uns auch wieder überholen.
Unsere STVO ist also Zweispurfreundlich und Einspurfeindlich
Ach, die wissen doch auch, dass sie gegen UNS nichts ausrichten können!
MfG
Hi, also mir persönlich ist es egal ob das nun verboten ist oder nicht, bzw. von einigen Polizisten geduldet wird. Ich werde es weiter so machen wie bisher und bei einem Stau in einem angemessenen Tempo durchfahren, solange ich dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährde. Wenn ich dann mal raus gewunken werde, dann hab ich eben gelitten und muss blechen, muss ich ja auch wenn ich z.B. bei einer 70er Geschwindigkeitsbeschränkung mit 90km/h gemessen werde auch.
Viel schlimmer finde ich die Nötigung der Autofahrer wenn sie uns den Weg zu machen wollen. Dies tritt natürlich vermehrt auf, wenn die bei über 30°C in ihrer Kiste ohne Klima-Anlage sitzen.
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