Verkleidung austragen

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Nachdem meine Frau im Urlaub die neu übernommene ZRX flachgelegt hat, stehe ich jetzt vor der Entscheidung Verkleidung kleben und neu lackieren oder eventuell gleich austragen und einen Rundscheinwerfer montieren. Hat denn jemand die Verkleidung beim TÜV austragen lassen? Gab es da größere Probleme? Der örtliche TÜV wollte vor geraumer Zeit ja schon, dass ich einen Austausch des Standlichts gegen einen Luftdurchlass wegen der veränderten Aerodynamik eintragen lassen muss. Gegen eine Kopie des entsprechenden Scheins würde ich mich natürlich auch nicht lange wehren.

    Oli

  • Noch was vergessen,
    fahr am besten beim nächsten mal einen Ort weiter zu dem Tüv.

  • Ohhhh, ich hoffe Deiner Frau ist nicht schlimmes passiert.


    ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?(

    Verkleidung austragen ?( ?( ??ß

    Spinnen die Tüv`ler bei Euch ?( ?(

    Reiß das Ding ab, mach einen anderen Scheinwerfer dran, und gut ist.

    Warst Du am 1. April bei dem Tüv`ler, oder war der besoffen ?

  • Meiner Frau ist außer ein paar Prellungen nichts passiert. Wir haben zum Glück trotz 30 °C ordentliche Schutzkleidung getragen. An der ZRX hat s die Verkleidung erwischt und Motordeckel und Auspuff sind ordentlich zerschrammt. Der Blinker ist schon wieder repariert und einen neuen Lenker hatte ich eh schon da liegen, weil der alte bei einem anderen Umfaller schon mal was abgekriegt hat. Der ist auch schon montiert.

    Nachdem ich mich heute zwei Stunden mit der Verkleidung beschäftigt habe, das Ergebnis nicht so ganz meinen Ansprüchen genügt und der Lackierer auch nochmals 100,00 bis 120,00 ? veranschlagt hat, werde ich wohl einfach mal den nächsten TÜV ausprobieren. Ich glaube die 11er gab s in anderen Ländern auch ganz nackt. Auch aufwendige Fahrversuche habe ich jedenfalls keine Lust. Ich muss nur mal schauen. Beim Richten heute morgen habe ich gesehen, dass die Verkleidungshalterung ein Loch in s Gehäuse des Drehzahlmessers geschlagen hat. Mal schauen, wie ich das noch flicken kann.

    Oli

  • Also ich habe ja die 11R, und werde die nächsten Tage die kleine Verkleidung abreißen, weil sie einem Doppelscheinwerfer weichen muß.
    Ich mach mir da wegen dem Tüv überhaupt keine Sorgen.
    Oder meinst Du, das die ganzen Streetfighter, wo die meisten mal ein Joghurtbecher waren, ihre Vollverkleidung haben austragen lassen?
    Und vor allem wo den Austragen lassen??
    Steht das im Fahrzeugschein bzr -Brief wie groß Deine Verkleidung ist?

  • Der TÜV ist ja auch nicht meine primäre Sorge. Ärger machen im Zweifelsfall ja immer Versicherungen, wenn sie ein Schlupfloch suchen, um sich vor dem Zahlen zu drücken. Ich geh da eben lieber auf Nummer sicher. Noch dazu, wenn meine Frau die Maschine fährt. Aber ich bin mal optimistisch, dass ich das beim TÜV hinkriege. Gibt ja schließlich genug Präzedenzfälle. Oder ich finde vielleicht doch noch irgendwo eine günstige gebrauchte Verkleidung.

    Oli

  • Ich verstehe das nicht ?(

    Wo muß man die Verkleidung austragen lassen ??

    Wo ist das vermerkt, wie groß die Verkleidung ist, und ob überhaupt eine dran ist ??

    Und vor allem, was hat die Versicherung mit der Verkleidung zu tun ??

    Das ist doch kein Tuning wenn ich die Verkleidung abreiße, oder ??

  • Die Verkleidung ist aber Bestandteil Deiner Fahrzeug-ABE. Damit erlischt beim Abbau der Verkleidung die Betriebserlaubnis und damit wenn s dumm läuft auch der Versicherungsschutz. Aber dass Risiko muss jeder selbst abwägen.

    Oli

  • Hallo Oliho
    Die Verkleidung austragen lassen, kannst Du bei mir !
    Ich biete seit einiger Zeit "Tüvservice" an !
    Das heißt, bei mir kann man fast alles eintragen lassen ! Wie z. B. Selbstbauverkleidungen, Selbstbau Fußrasten, Gabelbrücken usw. (Sofern vernünftig gemacht !) Aber auch Reifenbindung austragen und Flachschieber mit Leistungsänderung und erhöhung des Standgeräusches auf 97 db !

  • Hallo Oli
    Tüv kommt bei mir immer an einem Dienstag !
    Das heißt, ich "sammele" und mache mit dem Prüfer einen Termin aus ( Die. !), weil ein Moped sich nicht lohnt. Deshalb müssen Termine auch eingehalten werden. Am Besten bei mir anrufen, das ich es planen kann. Mindestens 3 Wochen vorher ! Tel. 0170 / 2815275 ab 18.00 Uhr

  • Hallo Ansgar,

    ist ja mit fast 600 km doch eine kleine Ecke zu Dir. Da werde ich wohl doch mal einen TÜV in der Nähe beehren müssen. Aber trotzdem Danke für s Angebot.

    Oli

  • Hallo Oli
    Ja, kein Problem. Eigendlich sollte das jeder Tüv eintragen ! ( Machen die aber leider nicht !)
    Aber falls Du z.B. Flachschieber bei der ZRX eingtragen haben möchtest, geht kein Weg an mir vorbei !. Denn das geht nur bei mir !

  • So, ich hab meine Dicke mit Doppelscheinwerfern umgebaut.
    Das heißt die Verkleidung hab ich abgerissen ("R")und habe jetzt nur die zwei Scheinwerfer vorne.
    Hab mich auf die Kiste gesetzt und bin zu unserem TÜV.
    Den Prüfer gefragt wie das aussieht, ob ich die Verkleidung austragen muß oder nicht.
    Er hat sich alles angesehen, hat in seinem schlauen Buch geschaut was für eine Verkleidung dran war und meinte nur das das nicht notwendig sei.
    Verkleidung muß man nur austragen wenn es sich um eine Halbschalt oder um einen Vollverkleidung handelt.
    Die Lampen müssen auch nicht eingetragen werden so lange sie eine e-Nummer für alle Lichter haben.
    (HC/R)
    Man kann zwar auf nummer sicher gehen und die Lampen eintagen lassen, ist aber nicht notwendig.
    Wäre eventuell nur bei einer Kontolle hilfreicher, weil die von der Rennleitung nicht immer so auf dem laufendem sind.
    :P :P

  • Nachdem die Ersatzverkleidung jetzt seit einer Woche dran ist, kam endlich eine Reaktion von Kawasaki:

    "...bezugnehmend auf Ihre Anfrage können wir Ihnen bestätigen, dass wir gegen den nachstehend beschriebenen Umbau keine Bedenken technischer Art haben.

    Das Kraftrad Typ ZRT10C, Ausführung C kann mit dem runden Scheinwerfer des Typ ZRT10C, Ausführung D mit der Kennzeichnung HC/ R E13 20 021644 ausgerüstet werden. hierzu sind die Originalen Lampenhalter und Anbauteile der Ausführung D zu verwenden. Ebenfalls kann das Fahrzeug ohne die lenkerfeste Verkleidung betrieben werden.

    Das so umgebaute Fahrzeug entspricht dann dem Typ ZRT10C, Ausführung D, wie in der EG-BE mit der Nr. e4*92/61*0011*00 beschrieben.

    Diese Änderung ist nach $ 19 in den Fahrzeugbrief einzutragen. Dazu ist das Kraftrad und der fahrzeugbrief einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TÜV) vorzustellen.

    Diese Bescheinigung gilt als Einverständniserklärung des Generalimporteurs."

    :) Na zum Glück habe ich die Ersatzverkleidung bekommen. Bei der Beschreibung wird man ja irre. :superfreu:

    Oli

  • Hi Oli,
    schöner Brief.
    Man könnte denken er kommt von einer Behörde und nicht von einem Mopped--Hersteller :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

    Was für eine Ersatz-Verkleidung hast Du denn genommen??

  • hi

    also das abc muss man aus dem ff (sprich: effeff):) beherrschen!!!

    gruss


    achim:groschen:

  • Ich hab bei ebay noch eine schwarze Originalverkleidung ersteigert. Für s erste tut s die auch mal ohne Umlackieren.

    Oli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!