Frankreich
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Belgien
Seit 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn
bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.
Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer.
Luxemburg
Seit 1. April 2008 besteht in Luxemburg eine Warnwestenpflicht.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn und
auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.
Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer.
Österreich
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Italien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Spanien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Portugal
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Rumänien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Kroatien
Alle Auto- und Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen,
wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen
und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Slowakei
Seit 1. November 2006 müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen,
wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder Panne verlassen
und sich auf der Fahrbahn bzw. auf dem Randstreifen aufhalten.
Serbien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Slowenien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Tschechien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Serbien
Fahrer von einspurigen Fahrzeugen, also Motorrädern, sind von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
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Allgemein:
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das Kontrollzeichen EN 471 tragen.
EN = Europäische Norm
Quelle: ADAC
Stand 12/2009