.... wenn schon fast jeder Rheinbahn-Sprinter, Rhenag-Service und Wasserlieferant 'ne blaue Lampe auf dem Dach hat. Das sind ja schließlich alles Privatunternehmen.
Die Rheinbahn hat die Genehmigung durch die Feuerwehr erhalten, da auf den Fahrzeugen Equipment verlastet ist, was wir im Falle eines Straßenbahn-Unfalls benötigen. Die Ansatzwinkel wollten wir nicht auch noch mit auf unsere Fahrzeuge verlasten, daher bekam die Rheinbahn die Genehmigung für die Sonderrechtsfahrten...
Aber auch nur bestimmte Fahrer dürfen damit fahren und benötigen wie alle "Blaulichtfahrer", die jährliche Unterweisung in die entsprechenden Gesetzestexte...
Achso, ebenso natürlich die Fahrzeuge der Stadtwerke, die bei Gasausströmung parallel zu uns alarmiert werden...