nummernschild höher

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • ich möchte das nummernschild so hoch wie möglich anbringen, also mich vom roten katzenauge trennen. dann kann ich das plasteteil darunter bis an die nummernschildgrenze kürzen. gibt es da probs mit dem tüv oder der grünen rennleitung ? ?(

  • Hallo Runner,

    also ich habe den Plastikschutz hinten um etwa 10 cm gekürzt, dann das Nummernschild direkt unter das Heck gesetzt, so das es das Katzenauge überdeckt und gleichzeitig schaut auf der Unterseite kein Plastik mehr raus. Bisher keine Probleme mit den Authoritäten.

    Gruß!

  • Also, der Rückstrahler ist natürlich vorgeschrieben, wie sollte es in Deutschland auch anders sein.
    Ich habe durch meine Heckinnenverkleidung das Nummernschild ganz oben befestigt. Dadurch ist der Rückstrahler bei mir auch verschwunden. Habe das Teil auf ein Alublech befestigt und wenn mein Moped zum TÜV muß mache ich ihn mit Klettband an meinem Kennzeichen fest.

    Wolfgang

    "Wer fragt, ist ein Narr für zwei Minuten. Wer nicht fragt ist ein Narr für immer."

  • Hi,

    schau mal in den § 60 der STVZO da ist alles geregelt.Findest du unter TÜV und Stvo

    Gruß

    Michael

  • hi

    so hoch habe ich es, gab noch nie ärger (bis jetzt!).
    zum tüv bastel ich immer einen ganz hässlichen schmutzlappen dran!

    gruss


    achim :)

  • Hallo
    Ich kann es garnicht oft genug sagen :

    Hinterradabdeckung austragen lassen ! Natürlich nur bei mir !

  • hi ansgar

    wenn "dein" tüv-ingenieur das austrägt, muss das dann der tüv-ingenieur in "meinem" kreis akzeptieren, oder kann es passieren, dass der dann sagt: "april, april, nicht mit mir" ???

    hatte da mal ein grosses theater wegen einer reifeneintragung auf einer alten giulia.....(tüv sondereintragung in anderem kreis...)


    gruss


    achim :D

  • na leute, das sieht ja erstmal ganz gut aus. ich hatte den rückstraler schon ab, dann muss ich aber mein blech knicken wenn es glatt auf dem plast aufliegen soll. mal sehen, gefällt mir noch nicht so richtig.
    @ansgar - ich hab schon an dich gedacht als wir uns mal über das z1000-rücklicht unterhalten haben. aber der weg bis zu dir ... ich hab aus amerika eine weißes rücklicht mit rotem innenleben bekommen, wenn es bei uns zicken gibt werd ich mir doch im frühjahr mal einen tag urlaub nehmen müssen um bei dir aufzuschlagen

  • Hallo
    Wenn ein Tüvprüfer etwas in den Brief einträgt, hat es in jedem Bundesland bestand !
    Hatte auch schon einige hier aus NRW, Hessen, Bayern ect. Das machen einige Firmen auch . Schaut euch doch mal irgendwelche ABE´s oder Teilegutachten an, wo das Gutachten erstellt , und wo die Firma ist, der dieses in Auftrag gegeben hat !
    Z.B. BOS, hat gutachten von Dekra aus Ost-Deutschlabnd.
    @ runner. Rücklichter müssen ein E-Zeichen haben.
    Diese brauchen auch nicht eingetragen zu werden.
    Hat das Rücklicht keine Zeichen KBA / E, kann man es auch nicht eintagen lassen, da es nicht zulässig ist !

  • wo wir gerade vom rücklicht quacken:

    wenne nen rücklicht mit e nr. hast, is ja in ordnung.

    wenn dieses aber keine kennzeichenbeleuchtung hat, braucht man ja ein externes, gelle?!

    muss dieses dann och ne e-nr aufweisen?


    hab von ebay 2 kennzeichenleuchten aus edelstahl erworben, ohne nr.
    diese kannste als kennzeichenschrauben verwenden, die dann auch das kennzeichen ausleuchten!

    geht dass? oder gibbet gemecker weil keine e-nr druff is?

  • hallo ansgar

    ich hatte mal tierische schwierigkeiten mit einem tüv prüfer bzgl. rad-/reifenkombination an einer alten giulia.
    räder offiziel eingetragen in hattingen mit tüvbericht, einzelabneahme, alles drum und dran.
    nächster tüv termin in altena, sagt der gute mann, wenn mein kollege in hattingen so was abnimmt, gut, ich akzeptiere das nicht!!! peng!!! keine plakette!! da half kein betteln und kein flehen. musste wieder nach hattingen, danach war ich immer in hagen....

    habe seitdem immer so meine bedenken, dass da doch ermessensspielraum gegeben ist???


    gruss


    achim

  • hi

    ich könnte mir vorstellen, dass e - nr nur auf leuchten müssen, die parallel zur fahrbahn leuchten.
    damit die funzeln niemanden blenden......

    das hört sich doch ganz vernünftig an, oder???

    gruss


    achim :D

    ps. ich weiss es abba nich definitiv ;) !!!

  • hm, hört sich gut an, abba wir sind ja inner brd, und da wundert mich nix mehr!


    ps: samma, vertickste gerade deine nägelreifen bei ebay als fighter reifen, ideal für burnout? sind 2 drinn, unter streetfighter?

  • Hallo
    Alle Leuchten und Strahler müssen eine Zelassungsnummer haben. Heute ein " e " und Früher eine KBA Nummer mit Schlängellinie.
    Auch kleine Nummernschildleuchten müssen Bauartgeprüft sein. Die kleine Nummernschildleuchte habe ich selbst dran. Ich glaube, da kuckt keiner so schnell nach.
    @ Achim Wie schon gesagt, einmal eingetragen gibt´s keine Probleme. Der Prüfer wollte sich nur wichtig tun ! Wo würden wir auch hinkommen, wenn jeder seine eigenen Gesetze machen würde !
    Bei solch einem Fall, wie der von Dir beschriebene, würde ich mich an oberster Stelle beschweren !

  • Tja Ansgar, sowas ist aber leider gang und gebe. Dann behaubten die halt du hättest nach der Eintragung dran rumgefummelt.
    Da frag ich micht warum soll ich überhaubt was Eintragen lassen wenn dann eh jeder sagen kann " das inteessiert mich nicht"??

    Und nen gewissen Ermessensspielraum gibt es offensichtlich bei Eintragen schon. Denn sonst müste ja alle was " dein TÜV-Macker" einträgt ja auch jeder andere Eintragen. Denn ich glaub kaum das deiner was Macht was er nicht darf.
    Denn wenns so wäre könnte man sich die Eintragung auch gleich sparen.

    Wenns irgend geht fahr ich zur Dekra hin. Die alten Muffköppe beim TÜV tu ich mir nicht mehr an.
    Ich kann dieses "... wir haben in XXXX schon wieder 50 Motorräder stillgelegt...." gelaber echt nich ab. X(X(

  • Hallo Wildsau
    wenn bei mir was eingetragen wird, achte ich darauf, das es genau eingetragen wird ! Wie z.B. Hinterradabdeckung, immer + 3-5 cm. Das heißt im Brief steht : Hinterradabdeckung 750 mm über der Fahrbahn, entspricht EG .
    Was soll denn ein anderer Tüvprüfer daran auszusetzen haben ? Da gibt es nicht´s dran zu rütteln ! Auch Reifengrößen, wenn 180er drinsteht, sagt ein andere Prüfer , das es ihm nicht passt ?
    Gibt es garnicht ! Da kann ja jeder kommen. Der nächste sagt,das man neuerdings 4 Rückspiegel haben muß !?
    Wie auch schon weiter oben gesagt, darf Dekra fast nichts eintragen ! Damit sind sie für mich uninterressant !

  • Mag ja sein das du recht hast. Und vor Gericht magst du auch recht bekommen. Eine Beschlagnahmung kann das, wenn der Bulle schlecht drauf ist, aber nicht verhindern.
    Dekra kann so weit ich weis doch alles Eintragen wofürs nen Teilegutachten gibt, oder?

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