Sofern KEIN kombiniertes Zünd-/Lenkschloss verbaut ist, muss neben dem Zündschloss eine zweite Möglichkeit des Diebstahlschutzes vorhanden sein.
Dazu genügt z.B. auch ein mitgeführtes Bügelschloss.
Da wirst du kein Glück beim TÜV habe, die sind da mittlerweile ein bisschen d...f geworden.
Wenn es das alte Neimannschloss ist, kann man es leicht ausbohren. 
Da die 1000ST einen Halteriemen hatte, wirst du dabei auch einen montieren müssen. Der Originale mit den Metalllaschen sah ja bei dem Modell sogar gut aus. 
Mit dem defekten Fernlicht......null Chance. 
Na ja, ich würde mit so einer Baustelle nicht zum Tüv fahren.