Ich war heute bei der DEKRA wegen neuer Reifen für meine CB 750, Seven Fifty.
Sie hat eine nationale ABE.
Das Fahrwerk ist unverändert im Originalzustand.
In der ZB steht: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“
Die Reifen haben die Dimensionen und Parameter, wie sie in der ZB eingetragen sind.
Eine Einzelabnahme mit extra Eintragung ist nicht nötig.
Die Plakette wird erteilt.
Die Eintragung der Fabrikatsbindung ist hinfällig, weil es diese Reifen, die in der Betriebserlaubnis stehen, seit Jahren nicht mehr gibt.
Ausgetragen wird diese Eintragung nicht, weil davon die gesamte Betriebaerlaubnis betroffen ist.
Man darf jetzt die Reifenmarke fahren, die man möchte, solange die Reifendimensionen, die in der ZB eingetragen sind, mit den Reifen übereinstimmen.
Auf meine Frage, ob das von allen Prüfern so gehandhabt wird, bekam ich ein Ja.
Er hat extra nochmal in seine Unterlagen geschaut … und meinte, alle Prüfstellen haben diese Richtlinien bekommen.