Akra-Anlage

-- WICHTIGES AN DIESER STELLE --

Stammtische: KawasakiS NRW 07.12. Willich

  • Hallo bikers, irgendwie verstehe ich diese ganze Diskusion hier nicht... bei meinem letzten TÜV Besuch imMai wurde natürlich auch diese Abgasmessung durchgeführt. Auf Nachfrage erklärte mir der Prüfer die Grenzwerte für Motorräder mit ungeregeltem Kat (wie die ZRX) und ganz ohne KAT sind identisch, nämlich max. 4,5 vol% CO im Leerlauf. Ich habe Akra komplett, natürlich ohne KAT. Bei der Messung lag dann der Wert bei sage und schreibe 0,6 vol%. Ein Top Wert für ein Bike ohne Kat, liegt vielleicht auch an der guten Abstimmung durch das LKM Tuning. Jedenfalls hat es den Prüfer überhaupt nicht interessiert ob dieser Wert nun mit Kat oder ohne erreicht wurde. Kurz auf den E`Stempel am Schalldämpfer geschaut und die Plakette geklebt. Ich meine man kann sich auch zuviel Gedanken machen...
    Gruß Meuni

  • Hast schon recht.
    Wenn man aber zum TÜV geht und keinen Stempel bekommt weil halt bene nicht nur auf den Dämpfer geschaut wird dann stehste blöd da und kannst wieder fahren.

    Und das scheint ja einigen in den beiden Foren passiert zu sein!!

    Gruß

  • Grundsätzlich ist es ein Unterschied ob D oder AT, da in D ein TÜV'ler was eintragen kann was dann ein Polizist anders sieht und Dir das Motorrad stillegt, ist auch ein netter Schachzug den man mal verstehen muß.

    Ich kann nur von AT reden und dort wurde mir von einer Landesprüfstelle (für NÖ) erklärt das der Krümmer selbst keiner E-Nummer unterliegt und daher eigentlich nicht wirklich geprüft wird wenn man einen originalen Topf dran hat oder einen Zubehörtopf der mittels E-Nummer (für das Motorrad) als Austauschtopf verwendet wird.

    Wenn im Krümmer ein KAT vorhanden ist (wie bei der ZRX) dann hat das Motorrad eine EU-Zulassung damit und bekommst bei uns eine weisse Plakette. (früher hatte man eine länderspezifische Zulassung zB EWG-Zulassung etc.)

    Damit ist es nicht erlaubt diesen KAT zu entfernen egal welche Abgaswerte das Motorrad hat.
    Da die ungeregelten KAT's mehr oder weniger ihre Arbeit tun, ist die Abgasreinigung eher 'Zufall' und daher kann man den Krümmer recht frei wählen und den KAT austragen lassen (ungeregelt) und damit bekommt man eine grüne Plakette.

    Bei EU-Zulassungen muß man drauf achten ob geregelt oder ungeregelt, ungereglte KAT's können nicht ausgetragen werden und dort ist der Krümmer offensichtlich Bestandteil der Zulassung.

    Klingt alles recht kompliziert und wird sicherlich laufend 'angepasst'.....

    GreetS Rob

    - ZRX 1200 Naked reloaded as R -

    3 Mal editiert, zuletzt von Rob_Mae (22. September 2008 um 17:12)

  • "Ein besonderes Problem sind Nachrüst-Auspuffanlagen. Wer sich gerne eine wohlklingende Krawalltüte ans Mopped schnallen will, sollte sich lieber eine Euro 2 - Maschine kaufen. Nicht nur müssen Moppeds nach Euro 3 Norm deutlich leiser sein als ihre Euro 2 - Pendants, sondern die Nachrüstung mit einem (legalen) Auspuff wird auch teurer werden.

    Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat, darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer dieselben Abgaswerte einhält wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht - es darf jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden (angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent). Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen.

    Motorräder, die nach Euro 3 homologiert wurden, dürfen nur mit einem Nachrüstschaffdämpfer mit Kat ausgestattet werden. Sonst sind die Abgaswerte einfach nicht zu schaffen."

    Quelle
    http://www.einszweidrei.de/zzedit/motoeur…zweidrei-de.htm

  • Kann mir bitte jemand seinen Schein / Kopie / die Eintragung der Anlage zur Verfügung stellen? Ich hab mir den jetzt auch besorgt und will damit zum TÜV. Verkauft wurde natürlich mit dem Hinweis, dass die E1 Anlage nicht homologiert ist.

    Danke.

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